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Im Fokus

Eine bunte Landkarte

Der Zwischenbericht Teilgebiete

Christiane Weihe

Viel Orange, viel Lila, ein klein wenig Grün. Die Landkarte, auf der die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mögliche Teilgebiete ausweist, strahlt in vielen Farben. Sie zeigen, wo es Tongestein gibt, wo Granit oder Salzvorkommen. Und vor allem: In welchen Gebieten in Deutschland nach jetzigem Wissensstand ein zukünftiges Endlager für hochradioaktive Abfälle entstehen kann. Sie wurden nach festgelegten Kriterien bewertet und schließlich im September 2020 im so genannten Zwischenbericht Teilgebiete der BGE veröffentlicht. In unterschiedlichen Projekten beschäftigt sich das Öko-Institut mit den Grundlagen des Zwischenberichts und seinen Inhalten ebenso wie mit den Konsequenzen für verschiedene Regionen in Deutschland.

Laut dem Zwischenbericht Teilgebiete kommen in Deutschland 90 Gebiete grundsätzlich für ein Endlager in Frage, da sie nach derzeitigem Stand über die geologischen Voraussetzungen verfügen, die im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt sind. Dazu gehören das bayerische Fichtelgebirge und der Alb-Donau-Kreis ebenso wie die Mecklenburgische Seenplatte und Friesland oder Städte wie Berlin und Stuttgart.

Das StandAG definiert drei Gruppen von Kriterien. Zunächst werden Ausschlusskriterien angewandt, um Gebiete zu identifizieren, die nicht in Frage kommen. So darf es an einem zukünftigen Standort keine seismischen oder vulkanischen Aktivitäten oder großräumige Hebungen geben. „Diese entstehen durch sehr langsam ablaufende Prozesse in der Erde, zum Beispiel die Plattentektonik“, sagt Dr. Saleem Chaudry vom Öko-Institut. „Ausgeschlossen sind außerdem Gebiete mit aktiven geologischen Störungszonen, bei denen es etwa Brüche im Gestein gibt, oder jungen Grundwasservorkommen, die im Austausch mit der Biosphäre stehen.“ Zudem sieht das StandAG Mindestanforderungen für ein mögliches Endlager vor, die im zweiten Schritt für den Zwischenbericht Teilgebiete angewandt wurden. „So muss die Durchlässigkeit des Gesteins, in dem es eingerichtet wird, äußerst gering sein, die Gesteinsschicht muss mindestens 100 Meter dick sein, der Gesteinsbereich muss mindestens 300 Meter unter der Oberfläche liegen und groß genug für ein Endlager sein, das alle nuklearen Abfälle fasst, die in Deutschland anfallen,“ sagt der Geologe aus dem Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit. In einem dritten Schritt kamen für die Auswahl elf so genannte geowissenschaftliche Abwägungskriterien zum Tragen, so etwa die Temperaturverträglichkeit des Gesteins, der mögliche Schutz eines Endlagers durch das Deckgebirge oder auch die hydrochemischen Verhältnisse.

Eine Million Jahre

All jene Kriterien sollen gewährleisten, dass die hochradioaktiven Abfälle – also vor allem abgebrannte Brennelemente und verglaste Spaltprodukte aus der Wiederaufbereitung – für mindestens eine Million Jahre sicher im zukünftigen Endlager eingeschlossen bleiben. „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es derzeit keine Alternative zu einer unterirdischen Lagerung dieser Abfälle. Geologische Barrieren können langfristig verhindern, dass die radioaktiven Stoffe wieder an die Oberfläche kommen“, so Chaudry, „ergänzt wird dies natürlich durch technische und geotechnische Barrieren – etwa mit Blick auf den Verschluss des Endlagers.“

Nach Anwendung dieser Kriterien und Anforderungen sind nun immerhin noch 54 Prozent der deutschen Landesfläche übrig, sie wurden im Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In einem aus Eigenmitteln finanzierten Projekt begleitet das Öko-Institut das Verfahren wissenschaftlich, so durch Analysen und eine Teilnahme an den zugehörigen Fachkonferenzen (siehe hierzu ausführlich „Eine kontinuierliche Aufgabe“ auf Seite 10). „Darüber hinaus veröffentlichen wir Statements und Beiträge zum Zwischenbericht, die aktuelle Fragestellungen aufbereiten, und stellen Hintergrundinformationen für alle Interessierten zur Verfügung“, so Chaudry. Grundsätzlich beurteilen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Zwischenbericht Teilgebiete als wichtigen Schritt, der die Menschen über den Prozess auf dem Laufenden hält und frühzeitig die Möglichkeit bietet, sich ins Verfahren einzubringen. „An vielen Stellen ist der Bericht auch gelungen und die Kriterien wurden sinnvoll angewendet und auch nachvollziehbar bearbeitet.“ An anderer Stelle jedoch kritisieren die Expertinnen und Experten die Methodik des Berichts. „Bevor etwa eine Prognose zu Vulkanismus in einem bestimmten Gebiet abgegeben wird, müssen die Indikatoren hierfür überprüft werden, da es hier unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen gibt.“ Kritisch sieht Chaudry zudem, dass viele vorliegende Daten etwa zu bereits durchgeführten Bohrungen für den Bericht bislang nicht genutzt wurden. „Dies ist der Prämisse der Vergleichbarkeit geschuldet, da diese Daten dann vielleicht für eine Region vorliegen und für eine andere nicht. Im weiteren Verfahren sollten diese Informationen zur standortspezifischen Bewertung genutzt werden.“

Zusätzlich bewertet das Öko-Institut den äußerst umfangreichen Bericht als zu wenig strukturiert angesichts der Komplexität des Inhalts. „Ein Laie wird sich darin kaum zurechtfinden“, sagt der Experte, „an vielen Stellen ist es selbst für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die täglich an diesem Thema arbeiten, schwierig, die Entscheidungen nachzuvollziehen, die darin dokumentiert werden.“ Die Ursache sieht er hier unter anderem in der kurzen Zeit, die für den Bericht aufgewandt wurde – „dabei ist es weder nötig noch sinnvoll, dass sich die Verantwortlichen hier unter Zeitdruck setzen.“

Wirkung in den Regionen

Aus Sicht von Dr. Saleem Chaudry braucht der Zwischenbericht Teilgebiete für all jene, die damit arbeiten wollen, aber nicht vom Fach sind, dringend eine Übersetzungsleistung, denn „gerade kommunale Vertreterinnen und Vertreter müssen früher oder später in der Lage sein, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.“ Diese Übersetzungsleistung hat das Öko-Institut zum Beispiel für die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf in Niedersachsen übernommen und eine Kurz-Beratung durchgeführt. „Die Samtgemeinde wollte wissen, warum sie als Standort für ein Endlager in Frage kommt, daher haben wir untersucht, auf welcher Grundlage dieses Gebiet ausgesucht wurde.“ Zwei Salzstöcke und ein Verbreitungsgebiet von Tongestein wurden im Zwischenbericht als Teilgebiete ausgewiesen. „Wir haben in der Analyse festgestellt, dass etwa mit Blick auf die Abwägungskriterien nur allgemeine Informationen zu den Gesteinen, ihrer Lage, Erstreckung und Mächtigkeit genutzt wurden“, sagt Saleem Chaudry, „Detailinformationen aus dem Gebiet der Samtgemeinde wurden für die Bewertung aus unserer Sicht nicht genutzt.“

Auch das Emsland hat das Öko-Institut bereits beraten. „Auf dem Gebiet des Landkreises gibt es insgesamt zehn mögliche Teilgebiete, drei davon Salzstöcke, die nah aneinander liegen“, so der Wissenschaftler, „die Verantwortlichen wollten wissen, ob diese in Frage kommen werden für ein Endlager. Darüber hinaus haben wir sie bei der Einrichtung eines eigenen Begleitgremiums unterstützt.“ Im Gutachten „Fachliche Beratung des Landkreises Emsland zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager“ stellt das Öko-Institut fest, dass die Methodik, die zur Auswahl der Salzstöcke führte, nachvollzogen werden konnte. Gleichzeitig stellt das Gutachten an mehreren Stellen einen Ergänzungs- sowie Überprüfungsbedarf fest. „Es wurden zum Beispiel standortspezifische Daten, die bereits aus Erdölschürfbohrungen existieren, nicht zur Bewertung genutzt – dies sollte sich im weiteren Verfahren ändern“, sagt Chaudry, „außerdem sollte zum Beispiel noch einmal geprüft werden, welche aktiven Störungszonen es in den Salzstöcken gibt und welchen Einfluss dies auf ihre Eignung als Teilgebiet hat.“ Das Gutachten stellt außerdem fest, dass die Mindestanforderungen für den Flächenbedarf des zukünftigen Endlagers – drei Quadratkilometer für Steinsalz, sechs für Kristallingestein und zehn für Tonstein – geprüft werden sollten, „etwa mit Blick darauf, ob die Fläche auch dann ausreichend ist, wenn man eine Rückholbarkeit der hochradioaktiven Abfälle gewährleisten will.“

Darüber hinaus haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg das „Kurzgutachten zur Umsetzung der Kriterien nach den §§ 22-24 StandAG in Methoden zur Kriterienanwendung durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ erstellt. „Die Bürgerinitiative hat uns schon vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete damit beauftragt, die Eignung der darin angewandten Kriterien zu prüfen“, erklärt der Geologe, „dabei haben wir festgestellt, dass die Anforderungen und Kriterien des StandAG überwiegend nachvollziehbar und angemessen in Anwendungsmethodiken übersetzt wurden.“

Der Farbverlust

Die Suche nach einem Endlagerstandort wird bald in die nächste Phase gehen. Dann erkundet die BGE potenzielle Standortregionen erst von der Erdoberfläche und grenzt die Auswahl weiter ein, etwa auf Grundlage seismischer Untersuchungen. In einer dritten Phase folgen dann untertätige Erkundungen und ein Standortvorschlag, über den schließlich der Bundestag abstimmen muss. Bis 2031 soll ein Standort gefunden werden. Und so wird die Landkarte der BGE sich mehr und mehr auf einzelne Gebiete statt auf große Flächen konzentrieren – und damit deutlich an Farbe verlieren.

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Der Diplom-Geologe Dr. Saleem Chaudry widmet sich am Öko-Institut aus unterschiedlichen Perspektiven der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit beschäftigt er sich unter anderem mit der Geochemie saliner Gesteine sowie der Inter- und Transdisziplinarität in der Entsorgungsforschung.