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Im Fokus

Porträt: Robin Schütz (BfN)

Christiane Weihe

Über das Wie könne man diskutieren. Das Ob sei hingegen glücklicherweise keine Frage mehr. „Die Wiederherstellungsverordnung der EU ist unglaublich wichtig. Wir sehen nicht zuletzt durch Dürren oder Hochwasser, dass wir etwas tun müssen“, sagt Robin Schütz, Wissenschaftler beim Bundesamt für Naturschutz (BfN). Er befasst sich ausführlich mit dem Wie, denn das BfN stellt den nationalen Wiederherstellungsplan für das Bundesumweltministerium zusammen. „Wir erstellen unter anderem einen umfangreichen Katalog möglicher Maßnahmen, die von Maßnahmen in den Meeren bis hin zu einer Erhöhung des Grünflächenbereichs in Städten reichen.“

„Es steht außer Frage, dass wir die von uns geschädigte und durch den Klimawandel belastete Natur wiederherstellen müssen – auch aus egoistischen Gründen.“

Vor allem die Frage, welche Flächen wiederhergestellt werden, beschäftigt viele Menschen. Politiker*innen ebenso wie Landwirt*innen. „Wir geben den Bundesländern nur Empfehlungen zu Potenzialräumen, denn sie sind für die Festlegung von Flächen verantwortlich. Gleichzeitig gibt es bestimmte Lebensraumtypen wie etwa Moore oder Meeresökosysteme nicht überall“, sagt der Biologe. Zusätzlich ginge es ja auch darum, den Lebensraum für Menschen zu verbessern. „Ich habe in meiner Heimat, dem Ruhrgebiet, selbst gesehen, was Renaturierung bewirken kann: An der Emscher gibt es nun wunderbare Erholungsflächen.“

Robin Schütz
Fachgebiet II 2.3 
Natürlicher Klimaschutz, dynamische Systeme und Wiederherstellung der Natur

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Mail: robin.schuetz@bfn.de 

Web: www.bfn.de  

Zur Person

Robin Schütz hat einen Master in Biologie und promoviert derzeit in diesem Fach. Dabei befasst er sich mit dem Monitoring von Biodiversität sowie der Frage, wie sich mit neuen und innovativen Methoden wie Umwelt-DNA Daten zur Biodiversität erheben lassen. Seit 2024 ist Schütz als Wissenschaftler für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) tätig. Hier befasst er sich derzeit vor allem mit der Wiederherstellungsverordnung der EU sowie der Zusammenstellung des nationalen Wiederherstellungsplans.