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Im Fokus

Eine Überlebensfrage

Die Wiederherstellung der Natur in Europa

Christiane Weihe

Sie ist geschädigt. Übernutzt. Und ausgedünnt. Die europäische Natur ist in einem schlechten Zustand. Die biologische Vielfalt ist gesunken, Ökosysteme sind zerstört, ein Drittel des Erdteils ist von Wasserstress betroffen. Und nicht zu vergessen: Kein Kontinent erwärmt sich schneller als Europa – die Klimaerwärmung schreitet hier doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt, zahlreiche Extremwetterereignisse wie Dürren oder Überschwemmungen sind die Folge, mit ebenfalls verheerenden Auswirkungen auf die Natur. Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll hier Besserung bringen, sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung von nationalen Wiederherstellungsplänen. Das Öko-Institut bringt hierbei in Deutschland seine Expertise ein und widmet sich auch darüber hinaus der Frage, wie wichtige Ökosysteme geschützt und ihre Funktionen wiederhergestellt werden können.

Der Zustand ist schlecht und die Perspektiven sind nicht viel besser. So zeigt die Europäische Umweltagentur EEA in ihrem aktuellen Bericht „Zustand der Umwelt“: Besonders besorgniserregend sind Wasserknappheit, Bodendegradierung und der schlechte oder sogar sehr schlechte Zustand von 81 Prozent der geschützten Lebensräume. Darüber hinaus spricht die EEA von besorgniserregenden Aussichten, die wiederum erhebliche Risiken für Sicherheit, Wohlstand und Lebensqualität mit sich bringen. 

„Umwelt ist nicht nur etwas, das wir auf einem Wochenendausflug genießen. Wir brauchen sie für unser Überleben“, sagt Judith Reise, Senior Researcher am Öko-Institut. „Man kann die Leistungen von Ökosystemen gar nicht hoch genug bewerten. Wir brauchen sie für die Produktion von Nahrungsmitteln, für Wasser und Rohstoffe wie Holz oder auch, um uns zu erholen. Gleichzeitig regulieren sie das Klima durch die Einspeicherung von Kohlenstoff, sie halten die Luft rein, indem sie Schadstoffe herausfiltern, kühlen die Landschaft und reinigen unser Wasser. Und nicht zu vergessen die Leistung einzelner Artengruppen: zum Beispiel mit Blick auf die Insekten, die unsere Pflanzen bestäuben.“ Nach Aussage der EEA ist auch das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 davon abhängig, wie wir in Zukunft mit natürlichen Ressourcen wie Land und Wasser umgehen.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung

Die EEA betont auch die Notwendigkeit von naturbasierten Lösungen zur Wiederherstellung von Lebensräumen. „Das stärkt etwa die Resilienz, hilft beim Biodiversitäts- und Klimaschutz und bei der Klimaanpassung“, so die Wissenschaftlerin. Einen Beitrag dazu soll die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur leisten, die im Juni 2024 durch den Europäischen Rat verabschiedet wurde. Sie legt erstmals rechtlich verbindlich Ziele für die Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen in der EU fest. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen, die Wiederherstellung brauchen, Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Bis 2050 soll dies in allen Ökosystemen passiert sein, 100 Prozent der schützenswerten Ökosysteme an Land und 90 Prozent der Meere sollen dann in einem guten ökologischen Zustand sein. „Es ist sehr positiv zu sehen, dass die europäischen Staaten sich nun mit dem Thema auseinandersetzen und eine Bestandsaufnahme machen müssen, welche Gebiete sie wiederherstellen können und müssen. Und dass es hierfür nun auch einen zeitlichen Rahmen gibt.“ Gleichzeitig hätten die Ziele durchaus ambitionierter sein können. „Angesichts des schlechten Zustands braucht es viel größere Anstrengungen. Nicht zuletzt, weil hier der Schutz von Biodiversität und Klima ineinandergreifen.“

Bis September 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten nun nationale Wiederherstellungspläne mit detaillierten Maßnahmen erstellen, durch die diese Ziele erreicht werden können. Dabei sollen Synergien mit bestehenden nationalen und internationalen Regelwerken genutzt werden – so etwa mit Blick auf das EU-weite Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ oder das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Das Öko-Institut unterstützt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der Umsetzung des deutschen Wiederherstellungsplans. Es arbeitet dabei mit vielen Partnern: dem Ecologic Institut, der Luftbild Umwelt Planung GmbH, der Universität Duisburg-Essen, der Universität Rostock, dem Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und der Stefan Brunzel GbR. „Wir stellen beispielsweise eine Arbeitshilfe für zuständige Behörden zusammen, um geeignete Potenzialflächen für die Wiederherstellung zu ermitteln. Darin weisen wir auf geeignete, öffentliche Daten hin und geben Beispiele, wie diese verarbeitet werden können.“ Da­rüber hinaus berät das Projektteam das BfN mit Blick auf mögliche und notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen. „Das können neben dem Umbau von nicht standortgerechten Monokulturen zu Mischwäldern die Renaturierung von Flüssen, die Extensivierung von Grünland oder die Wiedervernässung von Mooren sein.“

Kontroversen und Konflikte

Schon vor der Fertigstellung des nationalen Wiederherstellungsplans gibt es zahlreiche Kontroversen rund um die europäische Verordnung. „Es gab eine regelrechte Kampagne gegen die Wiederherstellungsverordnung, kurz W-VO, von Verbänden aus Land- und Forstwirtschaft, die viele Ängste geschürt hat, etwa vor Enteignungen oder dem Entzug der wirtschaftlichen Freiheiten. Dabei ist für die Umsetzung der W-VO klar, dass vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt wird. Dies wird beispielsweise bei der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden im Verordnungstext deutlich. Es geht vor allem darum, die Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen entsprechend anzureizen, beispielsweise durch Fördermittel wie sie im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung stehen.“

Grundsätzlich kann Judith Reise allerdings die Frustration vieler Landwirt*innen und Waldbesitzenden verstehen, die aus schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung von Natura 2000 resultiert. „Natura 2000 ist ein sehr starres System, das die ständige Veränderung von Lebensraumtypen nur bedingt berücksichtigt. Hier sollten die Vorgaben umgestaltet werden.“ Und auch die Befürchtungen mancher Bundesländer kann sie nachvollziehen. „In einem hochbürokratisierten Umfeld mit immer kleiner werdenden öffentlichen Haushalten ist eine zusätzliche Aufgabe natürlich eine Belastung. Und natürlich wird es nicht einfach werden – ich denke aber, dass man erst mal abwarten sollte, wie es wirklich hierzulande umgesetzt wird, bevor man in die Konfrontation geht.“ Judith Reise betont: Die Landwirtschaft könne von den Maßnahmen zudem profitieren. „Wir reden hier über Maßnahmen gegen Erosion oder für eine Anpassung an den Klimawandel, über neue Wege des Einkommens etwa über Paludikulturen und darum, sich zukunftsfähig aufzustellen.“

Die Wissenschaftlerin vom Öko-Institut erwartet zudem, dass bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung in Deutschland vor allem Freiwilligkeit und Fördermaßnahmen zum Einsatz kommen werden. „Leider beinhaltet die W-VO keine Finanzierungsstrategie, es gibt keine Mittel der EU hierfür. Vor diesem Hintergrund ist es fatal, dass das EU-LIFE-Programm, das unter anderem auch auf Biodiversität und Klimaschutz einzahlt, in seiner aktuellen Form vermutlich nach 2027 nicht weitergeführt wird.“

Wenn es nach Judith Reise gegangen wäre, hätte die Wiederherstellungsverordnung übrigens auch einen anderen Namen erhalten sollen. „Es ist schade, dass sie nicht Verordnung zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen heißt. Denn genau darum geht es, wenn wir die Ökosysteme, von deren Leistungen wir abhängig sind, zukünftig auch weiter erhalten wollen.“

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Judith Reise hat einen Bachelor in Biodiversität und Ökologie sowie einen Master in Global Change Ecology. Sie arbeitet seit 2019 im Bereich Energie & Klimaschutz des Öko-Instituts, wo sie sich unter anderem Synergien zwischen Biodiversitäts- und Klimaschutz, dem Schutz und der Wiederherstellung von kohlenstoffreichen Ökosystemen sowie einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung widmet.

Ansprechpartnerin am Öko-Institut