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Viel mehr Förderanträge für Energieeffizienz in Gebäuden 2020: Gut fürs Klima? #klimafreundlichWohnen

Die Sanierungsaktivitäten nehmen zu. Allerdings werden derzeit noch in großen Umfang Maßnahmen gefördert, die nicht energieeffizient genug und nicht konform sind mit dem notwendigen Dekarbonisierungspfad.

Im Januar 2020 wurden die Förderkonditionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäuden deutlich besser. Die Antragzahlen sind im vergangenen Jahr um bis zu 200 Prozent gewachsen. Von 2021 an gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein weiteres Wachstum der Förderzahlen auch für Nichtwohngebäude oder vermietete Objekte ist zu erwarten. Doch: Ist das alles überhaupt nützlich auf dem Weg zur Klimaneutralität? Unsere Wissenschaftlerinnen interpretieren die Daten.

Für alle Teilbereiche der Gebäude-Effizienz-Förderung stehen je eine Zuschuss- sowie eine Kredit-Variante zur Auswahl. Die Zuschuss-Variante ist besonders für die kleineren Einzelmaßnahmen die beliebtere, da kein Kredit über die KfW-Bank aufgenommen werden muss und die Zahlung direkt als Zuschuss erfolgt.

Trotzdem hat auch die Kredit-Variante ihre Vorteile: Gerade bei Maßnahmen, die eine größere Investition erfordern, können die Fördernehmenden von den zinsvergünstigten Krediten sowie dem Tilgungszuschuss profitieren.

Zuschuss-Variante

Bei den am meisten im Jahr 2020 geförderten Einzelmaßnahmen der Zuschuss-Variante sind die Förderanträge um mehr als 200 Prozent gewachsen. Insbesondere bei

  • Dämmungsmaßnahmen von Dachflächen, Geschossdecken und Außenwänden,

  • bei der Erneuerung von Außentüren und Fenstern sowie

  • bei der Optimierung des Heizungssystems.

Bei einem Vergleich der Anzahl der Förderanträge mit deren Fördervolumen zeigt sich, dass sich das Volumen um ein Vielfaches mehr erhöht hat als die Anzahl. Bei der Erneuerung von Fenstern und Außentüren hat sich das Volumen mehr als versechsfacht, wo hingegen sich die Anzahl der Förderanträge lediglich verdreifacht hat. Auch bei den Dämmungsmaßnahmen ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Das starke Wachstum des Fördervolumens ist allerdings mit dessen Erhöhung zu erklären, und nicht damit, dass die Sanierungsprojekte größer wurden. Für die Einzelmaßnahmenförderung wurden die Fördersätze von 10 auf 20 Prozent erhöht und somit verdoppelt.

Kredit-Variante

Generell fällt die absolute Anzahl der Förderanträge in der Kredit-Variante geringer aus als bei der Zuschuss-Variante. Auch bei den wichtigsten Einzelmaßnahmen der Kredit-Variante ist ein starker Anstieg der Förderanträge im Vergleich zu 2019 sichtbar, der insgesamt jedoch kleiner ausfällt als bei den Zuschüssen.

So ist bei Dämmungsmaßnahmen eine prozentuale Zunahme von

  • 78 Prozent bei Dachflächen und Geschossdecken sowie

  • 63 Prozent bei den Wänden ersichtlich.

KfW-Effizienzhaus: Zuschuss vs. Kredit

Zuschuss

Die Zunahme der Förderanträge für eines der KfW-Effizienzhausniveaus fällt in der Zuschuss-Variante deutlich größer aus als in der Kredit-Variante. Die größte Steigerung gibt es bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85. Ähnlich stark gestiegen sind auch die Förderanträge zur Sanierung von KfW-Effizienzhäusern 70, KfW-Effizienzhäusern 55 sowie KfW-Effizienzhäusern 100.

Bei den Förderanträgen von Neubauvorhaben von KfW-Effizienzhäusern wird in allen Effizienzklassen eine starke Zunahme verzeichnet. Der größte prozentuale Anstieg liegt bei dem KfW-Effizienzhaus 40 Plus, wo hingegen die mit Abstand höchste Anzahl an Förderanträgen bei den KfW-Effizienzhäusern 55 erreicht wird.

Kredit

Die Zahl der Förderanträge für die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern in der Kredit-Variante liegt deutlich unter den für Neubauten. Trotzdem gibt es auch hier ein Förder-Wachstum.

Was die Zahlen bedeuten

Dass die Sanierungsaktivitäten zunehmen, ist ein wichtiger Beitrag, um die erhebliche Lücke zur Erfüllung der nationalen Sektorziele im Gebäudebereich zu füllen. Allerdings werden derzeit noch in großen Umfang Maßnahmen gefördert, die nicht energieeffizient genug und nicht konform sind mit dem notwendigen Dekarbonisierungspfad. Näheres hierzu in der Studie „Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ ab Kapitel „6 Projektionen Sektor Gebäude“.

Die Förderung muss so angepasst werden, dass die Fördermittel ausschließlich für zielkonforme Maßnahmen eingesetzt werden, die ohne Förderung nicht wirtschaftlich sind.

Die Kluft ist besonders groß bei der Förderung im Neubau: Dort entsprechen 74 Prozent der geförderten Maßnahmen dem Effizienzhausstandard KfW-55. Zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands muss der Wärmebedarf aber deutlich stärker sinken. Beispielsweise zeigt das im Jahr 2020 veröffentlichte Szenario „Klimaneutrales Deutschland“, dass der Heizwärmebedarf sowohl bei Ein- oder Zweifamilienhäuser als auch beim Mehrfamilienhaus bei Neubauten auf rund 25 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) sinken muss, was im Mittel in etwa dem KfW-­Effizienzhaus-Standard 40 oder besser entspricht. Zur Erklärung: Je kleiner der Wert des KfW-Effizienzhauses ist, desto geringer ist der Energie­bedarf der Immobilie.

Bei der Vollsanierungsförderung ist der Anteil an zielkonformen Maßnahmen etwas größer. Allerdings erzielen auch hier nur etwas mehr als ein Drittel der geförderten Maßnahmen die benötigte Reduktion des mittleren spezifischen Heizwärmebedarfs auf etwa 60 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter. Das entspricht etwa KfW­-Effizienzhaus-Standard 70 oder besser.

Forderung an die Politik

Die Auswertung zeigt, dass die Verbesserung der Förderkonditionen zu einer deutlichen Steigerung der Sanierungsaktivitäten geführt hat.

Allerdings muss die Ausgestaltung der Förderung so angepasst werden, dass die Fördermittel ausschließlich für zielkonforme Maßnahmen eingesetzt werden, die ohne Förderung nicht wirtschaftlich sind.

Es bleibt spannend

Während die bisherigen Förderprogramme meistens Eigentümerinnen und Eigentümern nutzten, die auch in den Gebäuden wohnen, ist zu erwarten, dass mit der Umstellung auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderung auch für Nichtwohngebäude sowie im vermieteten Bestand an Bedeutung gewinnt. Diese Erwartung ist dadurch begründet:

  • Die beliebtere Zuschuss-Förderung stand in den bisherigen Programmen nur selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern offen (Antragsberechtigt im KfW Programm 430 waren natürliche Personen als Eigentümer*innen oder Ersterwerber*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften)

  • In der neuen BEG steht für alle Förderbereiche und alle Antragsberechtigten die Zuschussvariante zur Verfügung.

  • Zudem ist mit der beihilferechtlichen Befreiung der BEG für Wohngebäude eine wichtige Hürde für die Förderung gewerblicher Eigentümer beseitigt. Damit fällt die Begrenzung weg, dass der innerhalb von drei Steuerjahren gewährte Betrag den Schwellenwert von 200.000 Euro nicht überschreiten darf.

 

Dr. Sibylle Braungardt aus dem Bereich Energie & Klimaschutz des Öko-Instituts in Freiburg beschäftigt sich in ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der Wärmewende. Der Beitrag entstand unter Mitarbeit von Clara Schlomann.

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