„Es wäre schön, wenn möglichst viele am deutschen Wiederherstellungsplan konstruktiv mitarbeiten“
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Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland
Im Sommer 2024 wurde die europäische Wiederherstellungsverordnung – das Nature Restoration Law – verabschiedet. Sie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen – bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen. Bis 2050 soll eine vollständige Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme erfolgen.
Dafür müssen alle Mitgliedstaaten bis September 2026 nationale Wiederherstellungspläne (NWPs) erstellen. Die Zusammenstellung der Planinhalte, die durch Bund und Länder erarbeitet wurden, wird in Deutschland für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) durchgeführt. Das BfN bezieht dabei auch umfangreich die Öffentlichkeit ein. So sind in einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen von über 6.000 Teilnehmenden eingegangen. Nun steht die zweite Runde an: Ab Ende April 2026 steht der erste Entwurf für den deutschen Wiederherstellungsplan zur Kommentierung zur Verfügung.
Wir haben mit Robin Schütz, Wissenschaftler am BfN, über dessen Inhalte und Möglichkeiten zur Beteiligung gesprochen.
Herr Schütz, welche Beteiligungsformate gab es bisher bei der Ausarbeitung des deutschen Wiederherstellungsplans?
Wir haben zu den unterschiedlichen Artikeln der Verordnung mit verschiedenen Interessengruppen gesprochen, so etwa aus der Forst- und Landwirtschaft. Es gab sowohl Präsenz- als auch digitale Formate mit Diskussionsrunden, Anregungen aus der Forschung und interaktiven Elementen. Im Herbst des vergangenen Jahres gab es zudem die Möglichkeit, sich online zu beteiligen und zum Beispiel konkrete Vorschläge für die Wiederherstellung einzubringen – das wurde auch sehr umfangreich genutzt. Und nun folgt Ende April die formale Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wie läuft diese konkret ab?
Wir stellen den Entwurf des deutschen Wiederherstellungsplans online für zwei Monate zur Kommentierung zur Verfügung. Daran können Privatpersonen ebenso teilnehmen wie Organisationen – also etwa NGOs oder Verbände. Diese Kommentare werden ausgewertet und dienen nach Möglichkeit der Verbesserung des NWP. Nach der Überarbeitung wird eine Ressortabstimmung und schlussendlich ein Kabinettbeschluss erforderlich sein. Erst dann geben wir den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zur Prüfung an die EU-Kommission.
Es wäre schön, wenn möglichst viele Menschen und Institutionen am deutschen Wiederherstellungsplan konstruktiv mitarbeiten. Oftmals werden Rufe laut, die die europäische Wiederherstellungsverordnung selbst ändern wollen. Dabei ist sie sehr flexibel und lässt den Mitgliedstaaten viele Freiräume, beispielsweise, welche Indikatoren gewählt und wie Ziele erreicht werden können. Ich erwarte, dass viele Bedenken, die mit der Wiederherstellungsverordnung verbunden sind, verschwinden, wenn die konkrete Ausgestaltung auf dem Tisch liegt.
Was enthält der nationale Wiederherstellungsplan?
Kurz gesagt: Wie und bis wann wir die Ziele der Wiederherstellungsverordnung erreichen wollen. Der Plan zeigt, wie groß die potenziellen Suchräume für wiederherzustellende Fläche sind sowie in welchem Zeithorizont und mit welchen möglichen finanziellen Mitteln die Wiederherstellung erreicht werden soll. Darüber hinaus wird ein großer Katalog an zumeist schon bestehenden Maßnahmen und Förderungen veröffentlicht, die sich für die Wiederherstellungsverordnung eignen. Das reicht von der Wiedervernässung von Mooren und dem Erhalt von Mähwiesen über die Erhöhung und den Erhalt von Grünflächen oder auch die Baumüberschirmung im urbanen Bereich bis zur Erhöhung von Strukturelementen mit hoher Vielfalt im Agrarbereich, so etwa Hecken oder Alleebäumen. Besonders im marinen Bereich können Maßnahmen auch passiv sein, also etwa weniger bodenberührende Befischung auf bestimmten einzelnen Flächen. Die Wiederherstellungsverordnung verfolgt allerdings grundsätzlich den Ansatz, Nutzung zuzulassen und mit Naturschutz zusammen zu denken.
© Robin Schütz
Robin Schütz ist Wissenschaftler beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).