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Stellungnahme zur Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 24. Mai 2004

Zuteilungsplan für den Emissionshandel

Mit der Einführung des europäischen Emissionshandelssystems kann sich ein Paradigmenwechsel in der Klimaschutzpolitik einstellen.

Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Instrument Emissionsziele zu Grunde gelegt werden, mit denen ein realer Beitrag zur Erreichung der europäischen wie auch der nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen erzielt werden kann.

Gleichzeitig darf die Effizienzorientierung des Instruments nicht aus dem Blick geraten. Für die Funktionalität des Systems ist es entscheidend, dass von unterschiedlichen Handlungen, die zu unterschiedlichen Emissionsniveaus führen, unterschiedliche Preissignale ausgehen müssen, die in das wirtschaftliche Entscheidungskalkül der dezentralen Akteure Eingang finden.

In sehr frühen Phasen der europäischen und deutschen Rechtssetzung bzw. in den entsprechenden politischen Prozessen sind Grundsatzentscheidungen zu grundlegenden Ausgestaltungsmerkmalen des Emissionshandelssystems getroffen werden, die eine Vielzahl der momentan diskutierten Verteilungsfragen entscheidend vorgeprägt