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Kurzgutachten

Regulierungsanforderungen an einen Drittnetzzugang für Wärmenetze

Bei der Fernwärme handelt es sich um eine vertikal integrierte Versorgungsstruktur. In der Regel betreiben Fernwärmeversorgungsunternehmen das Wärmeverteilnetz und liefern – zumeist ei- gens erzeugte – Wärme an die an das Netz angeschlossenen Kundinnen und Kunden. Schließen sich andere Wärmelieferanten an das bestehende Wärmenetz an, spricht man von einem Dritt- netzzugang (Third Party Access, TPA). Mit dem Entwurf zur Änderung der europäischen Erneuerbaren Energien Richtlinie (2018/2001) vom Juli 2021 schlägt die EU-Kommission vor, die Regelungen für den Drittnetzzugang zu Wärme- netzen zu ändern.1 Konkret soll dafür Art. 24 der Richtlinie so modifiziert werden, dass Mitglieds- staaten den Drittnetzzugang nicht mehr, wie bisher, nur optional einführen müssen, sondern zu- künftig verpflichtend. Mit dem Kurzgutachten soll eine Bewertung des Vorschlags der EU-Kommis- sion vorgenommen werden.