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Abrechnung von erneuerbarem Mieterstrom als umlagefähige Betriebskosten, Bepreisung von Wärme und Warmwasser aus erneuerbaren Energien, ohne dass eine Wärmelieferung durch Dritte vorliegt

Rechtliche Fragen zum Klimaschutzplan

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Die Auftragnehmer sind gebeten worden, in einer kompakt angelegten gutachterlichen Darstellung zwei Fragestellungen rechtwissenschaftlich zu untersuchen, die im Rahmen der Unterarbeitsgruppe (UAG) 2 „Rechtlicher Rahmen“ zur Innovationspartnerschaft aufgeworfen wurden. Es handelt sich um Vorschläge, die den Einsatz von erneuerbaren Energien in Wohngebäuden fördern sollen und die jeweils das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter sowie Grundsatzfragen des Miet- und des Betriebskostenrechts berühren. Konkret geht es zum einen darum, ob von Vermietern an Mieter gelieferter (geleisteter) Strom aus erneuerbaren Energien auch als umlagefähige Betriebskosten abgerechnet werden kann. Zum anderen geht es um eine Bepreisung von Wärme und Warmwasser aus erneuerbaren Energien, ohne dass eine Wärmelieferung durch Dritte vorliegt.