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Working Paper 4/2021

Nuclear Power and the „do no significant harm” criteria of the EU Taxonomy

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Der Bericht des Joint Research Centre (JRC), der im Auftrag der Europäischen Kommission prüfen sollte, ob die Kernenergie keinen „signifikanten Schaden“ für Mensch und Umwelt verursachen kann, betrachtet wesentliche Risiken wie die Gefahr katastrophaler Unfälle sowie die Verbreitung von Kernwaffen nicht in der notwendigen Tiefe. Die Schlussfolgerung des JRC, nämlich dass die Kernenergie keinen erheblichen Schaden verursache und daher als „nachhaltige“ Technologie zur Bekämpfung des Klimawandels durch die EU gefördert werden könne, ist, wie die Analyse des Öko-Instituts zeigt, nicht zulässig. Allein wenn man das Risiko schwerer Unfälle betrachtet, wird deutlich, dass ein „signifikanter Schaden“ nicht ausgeschlossen werden und die Kernenergie deshalb nicht als „nachhaltig“ eingestuft werden kann.