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Kurz-Beratung zum Zwischenbericht Teilgebiete für die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

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Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf wurden im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete zwei Salzstöcke und ein Verbreitungsgebiet tertiären Tongesteins als Teilgebiete ausgewiesen. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gemäß den §§ 22 und 23 StandAG wurde die Abwägung mit Hilfe der Abwägungskriterien nach § 24 StandAG im Wesentlichen auf Grundlage von Referenzdatensätzen vorgenommen. Die Anwendung der Abwägungskriterien, die auf Grundlage gebietsspezifischer Daten bewertet wurden, ist ebenfalls ausschließlich auf allgemeinen Informationen zu den jeweiligen Gesteinen und generellen Angaben zur räumlichen Erstreckung, Tiefenlage und Mächtigkeit der Gesteinskörper abgestützt. Detailinformationen aus dem Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf oder dessen näherer Umgebung wurden, soweit erkennbar, nicht zur Bewertung herangezogen.

Ergänzung am 28. Januar 2021:

Bei den ausgeschlossenen Gebieten auf Grund aktiver Störungszonen (siehe Kurz-Beratung für die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf), die in der interaktiven Kartendarstellung der BGE mbH Teilgebiete mit dem Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung überdecken, handelt es sich mutmaßlich um sogenannte Scheitelstörungen, die im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Salzstöcken in der Erdkruste entstehen. Diese Störungen werden von der BGE nur für das Deckgebirge von Salzstöcken, nicht jedoch für den Salzstock selbst aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen. Eine eindeutige Zuordnung ist allerdings nicht möglich, da Scheitelstörungen nicht gesondert von übrigen aktiven Störungszonen ausgewiesen und dargestellt werden.