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Kurz-Beratung zum Zwischenbericht Teilgebiete für den Landkreis Lüchow-Dannenberg

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Auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg wurden im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete vier Verbreitungsgebiete von Tongestein als Teilgebiete ausgewiesen, in denen eine günstige geologische Gesamtsituation zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle vorliegt. Nach An-wendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gemäß den §§ 22 und 23 StandAG wurde die Abwägung mit Hilfe der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG im Wesentlichen auf Grundlage von Referenzdatensätzen vorgenommen. Die Anwendung derjeni-gen geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, die individuell bewertet wurden, basiert ebenfalls ausschließlich auf allgemeinen Informationen zu den jeweiligen Gesteinen und generellen Angaben zur räumlichen Erstreckung, Tiefenlage und Mächtigkeit der Gesteinskörper. Diese Informationen wurden, im Rahmen der Anwendung der Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG, aus 3D-Modellen und ergänzend geologischen Kartenwerken entnommen. Detailinformationen aus dem Ge-biet des Landkreises Lüchow-Dannenberg oder dessen näherer Umgebung wurden, soweit erkenn-bar, nicht zur Bewertung herangezogen.