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Kurzstudie im Rahmen des Projektes: Nationaler Emissionshandel: Konzeptionelle Beratung zu datenbezogenen Fragen des Anwendungsbereiches

Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022

  • Wolfram Jörß
    Senior Researcher / Gruppenleiter Carbon Accounting Energie & Klimaschutz

Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen ⁠CO2⁠-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Als gemeinsame Basis für die Zuordnung zu Brennstoffemissionen nach BEHG werden die ZSE-Materialien und die CRF-Kategorien verwendet.