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Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 26. September 2022

Anhörung zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Transformation des Gebäudesektors unterstützen. Die CO2-Bepreisung für den Wärme- und Verkehrssektor wurde im Jahr 2019 als ein „Herzstück“ des Klimaschutzprogramms 2030 angekündigt1 und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) umgesetzt. Zum 1.1.2021 wurde der Brennstoffemissionshandel wirksam mit vorerst 25 Euro pro Tonne CO2. Der Gebäudesektor hat im Jahr 2021 bereits zum zweiten Mal sein im Bundes-Klimaschutzgesetz verankertes Sektorziel verfehlt und für die Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2030 sind erhebliche zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die CO2-Bepreisung kann als Bestandteil des Politikmixes dazu beitragen, dass Investitionen in Energieeffizienz und CO2-freie Heizungstechnologien wirtschaftlicher werden.

Bei vermieteten Gebäuden ist die klimapolitische Lenkungswirkung einer CO2-Bepreisung eingeschränkt, da die Sanierungsentscheidung i.d.R. durch Vermietende getroffen wird. Ohne eine Begrenzung der Umlagefähigkeit werden Mietende somit zusätzlich belastet, während sie kaum Handlungsspielraum haben, die Treibhausgasemissionen – und damit die Kosten für die CO2- Bepreisung – zu reduzieren.

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) hat daher zum Ziel, den durch die CO2-Bepreisung induzierten Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch zwischen den beiden Parteien des Mietverhältnisses aufzuteilen. Die Verteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll dazu beitragen, die Verantwortungsbereiche und Einflussmöglichkeiten von Vermieter- und Mieterseite zu berücksichtigen.