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Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 27. April 2022

Anhörung zum Förderstopp für energieeffiziente Gebäude

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Die vorliegende Stellungnahme betrachtet die Neuausrichtung der Gebäudeförderung somit vor dem Hintergrund der Hauptzielsetzung der Förderung: Ihrem Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Die Zielsetzung der BEG ist im Förderziel und Förderzweck der Richtlinie dargestellt, nämlich Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien anzureizen und somit zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich beizutragen.