Spenden

Zirkuläre Beschaffung stärken – Teil I: Hilfestellungen zur Beschaffung gebrauchter und instandgesetzter (refurbished) Produkte am Beispiel Möbel

Innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) stellt die öffentliche Beschaffung eines der prioritären Handlungsfelder dar. Die NKWS beinhaltet verschiedene Maßnahmenvorschläge, die darauf abzielen, dass die öffentliche Beschaffung in den kommenden Jahren zirkulärer wird. Die Beschaffung von Gebrauchtprodukten anstelle von Neuprodukten bietet einen wirkungsvollen Hebel für die Kreislaufwirtschaft, da sie die oberen Stufen der Abfallhierarchie adressiert und somit ermöglichen kann, Ressourcen und Treibhausgasemissionen einzusparen.

Bislang fehlten jedoch umfassende Informationen, wie Beschaffungsstellen die Beschaffung von Gebrauchtprodukten in ihren Ausschreibungs- und Vergabeprozessen umsetzen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Rahmen der Umsetzung der NKWS die „AG Zirkuläre Beschaffung“ initiiert mit dem Ziel, konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema zu erarbeiten. 

Die AG ist Teil des größeren Stakeholdervorhabens zur NKWS und hat im Zeitraum Mai 2025 bis Januar 2026 in bisher vier Sitzungen getagt. Teilnehmende waren Expertinnen und Experten, die bereits über Praxiserfahrungen hinsichtlich der Beschaffung wiederaufbereiteter Gebrauchtprodukte in der öffentlichen Beschaffung verfügen. Dazu gehören Beschaffungsstellen, aber auch Vergaberechtsexpertinnen und -experten, Beratungsdienstleister sowie Marktanbieter von Gebrauchtprodukten. Der Fokus wurde hierbei auf die beiden Produktgruppen Möbel und IT-Geräte gelegt. Weitere Informationen können der NKWS-Website entnommen werden.

Die vorliegenden Hilfestellungen bündeln im Rahmen der AG erarbeitete Inhalte und bieten für Beschaffende auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Hintergrundinformationen, Anregungen und Hilfestellungen zur Beschaffung von gebrauchten bzw. instandgesetzten (refurbished) Möbeln.