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Kurzgutachten

Regulierungsanforderungen an einen Drittnetzzugang für Wärmenetze

  • Charlotta Maiworm
  • Prof. Dr.-Ing. Peter Radgen
    Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER), Universität Stuttgart

Bei der Fernwärme handelt es sich um eine vertikal integrierte Versorgungsstruktur. In der Regel betreiben Fernwärmeversorgungsunternehmen das Wärmeverteilnetz und liefern – zumeist ei- gens erzeugte – Wärme an die an das Netz angeschlossenen Kundinnen und Kunden. Schließen sich andere Wärmelieferanten an das bestehende Wärmenetz an, spricht man von einem Dritt- netzzugang (Third Party Access, TPA). Mit dem Entwurf zur Änderung der europäischen Erneuerbaren Energien Richtlinie (2018/2001) vom Juli 2021 schlägt die EU-Kommission vor, die Regelungen für den Drittnetzzugang zu Wärme- netzen zu ändern.1 Konkret soll dafür Art. 24 der Richtlinie so modifiziert werden, dass Mitglieds- staaten den Drittnetzzugang nicht mehr, wie bisher, nur optional einführen müssen, sondern zu- künftig verpflichtend. Mit dem Kurzgutachten soll eine Bewertung des Vorschlags der EU-Kommis- sion vorgenommen werden.