Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
Um den bisher undefinierten Begriff „Standortvereinbarung“ greifbar zu machen, legen die Wissenschaftler:innen einen konzeptionellen Rahmen vor. So handelt es sich bei der Standortvereinbarung um mehr als „nur“ eine Vereinbarung über kompensatorische Maßnahmen. Insgesamt umfasst sie die Vorarbeiten, die Vereinbarung an sich, ihre Umsetzung sowie die Sicherung und Evaluierung ihrer Wirkung. Sie sollte auch als Instrument des Ausgleichs und der Befriedung betrachtet werden, sowie als Prozess, in dem Perspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert werden können.
Den zugehörigen Zwischenbericht zu AP2 mit Fallbeispiele können Sie hier herunterladen.