Aspekte im Hinblick auf eine Neugenehmigung von Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente nach 40 Jahren Betriebszeit
Stand heute ist noch nicht absehbar, wie lange die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen und anderen hochradioaktiven Abfällen tatsächlich erforderlich sein wird. Der vom Standortauswahlgesetz angestrebte Termin, bis 2031 einen Endlagerstandort auszuwählen, wurde mittlerweile von Seiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als nicht erreichbar bewertet. Szenarien der BGE benennen 2046 bzw. 2068 als mögliche Termine, sie berücksichtigen darin aber noch nicht die zeitlichen Bedarfe anderer Akteure wie die Prüfaufgaben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) oder die Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Diese wurden im Rahmen eines Vorhabens zur Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens mit der Kurzbezeichnung PaSta (Krohn et al. 2024) analysiert. Im Ergebnis ist bei einem idealen Verlauf erst 2074 ein Endlagerstandort ausgewählt.