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Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung

Um negative Auswirkungen durch Verpackungsabfälle auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern, wurde den Systembetreibern in § 21 Abs. 1 VerpackG vorgegeben, die Beteiligungsentgelte der Inverkehrbringer nach ökologischen Kriterien auszurichten. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu steigern und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Das Projekt hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die bis zum 1. Januar 2022 vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG in den folgenden Aspekten bereitzustellen:

  • Bewertung der Systemberichte in Bezug auf die Umsetzung der gesetzlich geforderten Anreizsysteme,
  • Unterschiede, Vor- und Nachteile der hierbei benutzten Modelle beschreiben und der Wirksamkeit vergleichend bewerten,
  • Formulierung und Anwendung von begründeten Bewertungskriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit von § 21 VerpackG und
  • detaillierte, wissenschaftlich fundierte und begründete Empfehlung zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG.

 

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2022

Projektleitung

Günter Dehoust
Ressourcen & Mobilität

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

HTP GmbH & Co. KG
cyclos GmbH

Projektwebseite