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Technical assistance on exemptions for a prohibition on unsold apparel and footwear

Ziel dieses Projekts ist es, die in Artikel 20 der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) aufgeführten allgemeinen Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren speziell für unverkaufte Bekleidungs- und Schuhwaren zu präzisieren und zu operationalisieren. Die Ausnahmen sollen die Verhältnismäßigkeit und die praktische Durchführbarkeit des Verbots gewährleisten.

Die Ausnahmen sind klar und eindeutig zu formulieren, um Schlupflöcher zu vermeiden. Präzedenzfälle in Bezug auf Ausnahmen aus vergleichbaren nationalen Maßnahmen, insbesondere in Frankreich, sollten gleichermaßen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird das Studienteam auch mögliche Umkehr-/Rebound-Effekte der Gewährung von Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe prüfen, um noch negativere ökologische oder wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.

Die Studie hat folgende spezifische Ziele:

  • Ein Vorschlag, welche Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung gemäß Artikel 20 der ESPR auf das Verbot der Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe Anwendung finden sollten und welche nicht.
  • Ein Vorschlag zur Spezifizierung und Operationalisierung der Ausnahmen, einschließlich praktischer Mittel zum Nachweis der Einhaltung, um die Umsetzung zu erleichtern, unter Berücksichtigung der produktspezifischen Anwendung im Bekleidungs- und Schuhsektor.

 

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2025

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

VITO - Flemish Institute for Technological Research NV
Ecoinnovazione srl