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Study to assess socio-economic impact of substitution of certain mercury-based lamps currently benefitting of RoHS 2 exemptions in Annex III

Gegen Ende des Jahres 2014 erhielt die EU-Kommission erstmals Anträge auf Erneuerung der verschiedenen Ausnahmeregelungen, die in Anhang III der Richtlinie aufgeführt sind. Eine Vielzahl der Ausnahmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der RoHS-II-Neufassung im Anhang der Richtlinie aufgeführt waren, sollten im Juli 2016 ablaufen. Im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie begannen Akteure, die an der Erneuerung solcher Ausnahmeregelungen interessiert waren, Anträge auf deren Verlängerung zu stellen. Viele davon bezogen sich auf die Verwendung von Quecksilber in Lampen. Die Bewertung der Anträge wurde vom Öko-Institut in den Jahren 2015 und 2016 vorgenommen. Darüber hinaus wurde im Juni 2016 ein Bericht mit Bewertungen aller Ausnahmeanträge veröffentlicht, in dem Empfehlungen hinsichtlich aller einzelnen Ausnahmen abgegeben wurden. In einigen Fällen wurde ein Änderung in Bezug auf die Ausnahmen bzw. ein Widerruf empfohlen. Die Beleuchtungsindustrie reagierte auf den Bericht mit der Behauptung, dass die Aufhebung der Ausnahmeregelungen, für die ein Widerruf empfohlen wurde, extreme sozio-ökonomischen Kosten für Industrie und später die Europäische Union zur Folge hätte, unter anderem im Hinblick auf den Verlust von Arbeitsplätzen, vor dem Hintergrund der vorzeitigen Schließung von Produktionsstätten und vor dem Hintergrund hoher Investitionen in die Umwandlung der bisherigen Leuchten oder in den Kauf von neuen, in Fällen, in denen die vorhandenen Leuchtmittel nicht mit verfügbarem LED-Ersatz kompatibel waren. Vor diesem Hintergrund forderte die Europäische Kommission technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Erstellung einer detaillierten Bewertung der sozio-ökonomischen Auswirkungen der frühen Substitution von Quecksilber in bestimmten Lampen an. Unter anderem untersuchte die Studie die sozio-ökonomischen Auswirkungen des Ersatzes von Lampen bei unterschiedlichen Gegebenheiten, z.B. im Hinblick auf Auswirkungen auf die Beschäftigung sowie auf die möglichen Kosten, die auf verschiedene Sektoren in Bezug auf den Ersatz von Lampen zukommen, sowie Konsequenzen für die Abfallmenge und die Menge an Quecksilber, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden soll.

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Projektstatus

Projektende: 2017

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (Fraunhofer IZM)

Projektwebseite