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Study to assess requests for a renewal of nine (-9-) exemptions 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I and 7 (c)-11 of Annex III of Directive 2011/65/EU

Die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten schreibt vor, "dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich Kabel und Ersatzteile für ihre Reparatur, ihre Wiederverwendung, die Aktualisierung ihrer Funktionen oder die Erweiterung ihres Leistungsvermögens, die in Anhang II aufgeführten Stoffe nicht enthalten dürfen" ( d. h. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether sowie die Phthalate Dibutylphthalat (DBP), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Diethylphthalat (DEP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Diese Bestimmungen "gelten nicht für die in den Anhängen III und IV aufgeführten Verwendungszwecke." (Artikel 4). Diese Anhänge sollen auf der Grundlage der in Artikel 5 der Richtlinie aufgeführten Bestimmungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden. Mit Vertrag Nr. 070201/2020/8358484/ENV.B.3, der den Rahmenvertrag Nr. ENV.B.3/FRA/2019/0017 umsetzt, wurde ein Konsortium unter der Leitung der Ramboll Deutschland GmbH von der GD Umwelt der Europäischen Kommission beauftragt, technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung von Ausnahmeanträgen unter der RoHS 2-Regelung zu leisten. Die Arbeiten werden vom Öko-Institut durchgeführt. Die Studie wurde beauftragt, um bei der Bewertung von Anträgen auf Erneuerung von Ausnahmen, die in Anhang III der RoHS-Richtlinie enthalten sind, Unterstützung einzuholen. Im Rahmen dieser Studie werden sechzehn Anträge auf Erneuerung der Ausnahmen 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I und 7 (c)-II des Anhangs III bewertet. Der Bewertungsprozess umfasst drei Hauptstufen. Er beginnt mit einer ersten Prüfung der Anträge auf Gewährung einer Ausnahmeregelung, nach der eine Konsultation der Interessengruppen durchgeführt wird, um zusätzliche Informationen und Unterstützung zu der Frage einzuholen, ob die Anträge gewährt oder abgelehnt werden sollten. Darauf folgt die Bewertung des Antrags im Kontext der verfügbaren und durch weitere Kommunikation mit relevanten Stakeholdern gewonnenen Informationen. Die Ergebnisse der Studie werden dann zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Europäische Kommission weitergeleitet.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Projektmitarbeit

Dr. Andreas Köhler
Gruppenleiter Chemikalien, Materialien & Technologien / Senior Researcher Produkte & Stoffströme
Ran Liu
Senior Researcher Produkte & Stoffströme
Clara Löw
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Produkte & Stoffströme

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Ramboll (München)