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Studie mit Empfehlungen für Mitgliedstaaten, bei denen das Risiko besteht, die Recyclingziele für 2025 und die Deponieziele für 2035 nicht zu erreichen - Frühwarnberichte

Ein inhärentes Instrument der Compliance-Förderung ist die Bereitstellung von Frühwarnberichten. Seit 2018 ist dieses Instrument gleichermaßen in der Abfallrahmenrichtlinie (Artikel 11b), der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Artikel 6b) und der Deponierichtlinie (Artikel 5b) verankert. Diese Berichte enthalten eine Einschätzung, inwieweit die Ziele der jeweiligen Gesetze zur Abfallbehandlung in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht werden können und welche Mitgliedstaaten Gefahr laufen, diese Ziele zu verfehlen. Die Frühwarnberichte sollen drei Jahre vor einem bevorstehenden Recyclingziel veröffentlicht werden. Da der Schwerpunkt dieser Studie auf der Einhaltung der Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen und der Verpackungsrichtlinie für 2025 und der Deponierichtlinie für 2035 liegt (siehe Tabelle 2 1), wird der Frühwarnbericht im Jahr 2022 fertiggestellt. Basierend auf der Beschreibung der Dienstleistungsanfrage wird der Bieter die Europäische Kommission (EC) insbesondere unterstützen bei:

  • der kritischen Überprüfung der von der Europäischen Umweltagentur (EUA) erstellten Entwürfe von Frühwarnbewertungen für alle Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung von Unstimmigkeiten/Schwächen/Unsicherheiten in diesen Entwürfen;
  • die eingehende Analyse ausgewählter Mitgliedstaaten (maximal 15), bei denen auf der Grundlage der verfügbaren Informationen eine gewisse Unsicherheit darüber besteht, ob sie die Ziele erreichen werden, die im kommenden Frühwarnbericht berücksichtigt werden - Ziel dieser Analyse ist es, bestehende Daten- und Informationslücken zu schließen;
  • die Bereitstellung allgemeiner und länderspezifischer (maximal 16 Länder) Empfehlungen (in Verbindung mit allen drei in dieser Studie betrachteten Richtlinien), um die Länder dabei zu unterstützen, das Risiko der Zielverfehlung zu verringern und ihre Leistung zu verbessern;
  • die Bereitstellung bewährter Verfahren (einschließlich möglicher Fallstudien, die mit den allgemeinen Empfehlungen und allen drei in dieser Studie untersuchten Richtlinien verknüpft sind), die den Mitgliedstaaten helfen könnten, die Ziele zu erreichen;
  • die Zusammenstellung des Frühwarnberichts auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Aufgaben;
  • die Entwicklung einer Vorlage für Umsetzungspläne. Folglich unterstützt der Bieter die Kommission bei der Vorbereitung des kommenden Frühwarnberichts, der 2022 veröffentlicht werden soll und der unter anderem
  • die Aussichten der einzelnen Mitgliedstaaten, die in den drei Richtlinien (WRRL, PPWD, Deponierichtlinie) festgelegten Ziele zu erreichen, aufzeigen, wobei der Schwerpunkt auf Ländern liegt, die als gefährdet gelten; und
  • allgemeine Empfehlungen und bewährte Praktiken enthalten, aber auch eine Empfehlung für Mitgliedstaaten, die die Ziele möglicherweise nicht erreichen.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektmitarbeit

Daniela Eckert
Diana Hay
Wissenschaftliche Assistentin Ressourcen & Mobilität

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Projektpartner

Ramboll Deutschland GmbH