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Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)

Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sind gem. § 10 Abs. 4 StandAG die Regionalkonferenzen "bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen". Die Standortvereinbarung, deren Ausgestaltung und mögliche Vertragsparteien, wird im Gesetz nicht näher konkretisiert. Das Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) setzt hier an. Die Wissenschaftler*innen analysieren in ihrem Rechtsgutachten, welche Zielsetzung die Standortvereinbarung haben kann, wer bei der Erarbeitung zu beteiligen ist und welchen Rechtscharakter die Standortvereinbarung haben sollte. Sie ergänzen ihr Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung des Prozesses.

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Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Auftraggeber

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Projektpartner

Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS)