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Novellierung der EMAS III-Verordnung – Entwicklung deutscher Positionen

Mit der Vergaberechtsreform aus den Jahren 2016 und 2017 sind die Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte in der öffentlichen Beschaffung weiter verbessert worden. In diesem Zusammenhang können auch Umweltmanagementsysteme wie EMAS stärker in Vergabeverfahren integriert werden. Das Projekt stellt gute Gründe und Möglichkeiten zur Nutzung von EMAS in öffentlichen Ausschreibungen zusammen. Eine vom Projektteam erarbeitete Broschüre gibt Beschaffer*innen praktische Empfehlungen an die Hand, enthält konkrete Praxisbeispiele und verweist auf weiterführende Hilfestellungen und Beratungsangebote.

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Projektstatus

Projektende: 2019

Projektleitung

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH

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