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Kurzgutachten zur Frage der Fortentwicklung oder Umstellung von Anforderungssystemen und Standards im Gebäudeenergiegesetz für Neubauten sowie Bestandsgebäude einschl. der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Gebäude

Dieses Gutachten schafft, basierend auf einer Analyse der Anforderungsgrößen für den Neubau, die Grundlagen für die Ableitung einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Außerdem werden erforderliche Nebenanforderungen für Komponenten oder Teilsegmente des Gebäudes abgeleitet, weitere methodische Veränderungen etwa zur Bestimmung der Primärenergiefaktoren, des Referenzgebäudeverfahrens und der Berechnungslogik durchgeführt, das Verfahren zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit überarbeitet und Vorschläge zur Weiterentwicklung des GEG erarbeitet.

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Projektstatus

Projektende: 2022

Projektleitung

Auftraggeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Projektpartner

Deutsche Energie-Agentur (dena)