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Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind:

  • Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten,
  • Deponierung,
  • Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien,
  • Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten,
  • Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten,
  • Kompostierung,
  • Unterpflügen,
  • Vergraben von Tierkörpern und
  • Biologische Behandlung.

Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens werden technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

 

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2010

Projektleitung

Projektmitarbeit

Christian Küppers
Peter Küppers
Mathias Steinhoff

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Projektpartner

Hydrogeologie GmbH