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Internationale Haftung von Unternehmen für Umweltschäden

Emissionen machen nicht an Grenzen halt, in globalen Wertschöpfungsketten realisieren sich auch schwerste Risiken für Umwelt und Menschenrechte. Die Staaten verfügen jedoch noch nicht über die Instrumente, um mit den ökologischen Konsequenzen einer globalisierten Welt effektiv umzugehen. Selbst wo internationale Regeln vorhanden sind, fehlen häufig die Bereitschaft oder die Mittel staatlicher Behörden, diese auch durchzusetzen.

Dem Umwelthaftungsrecht wird vielfach das Potenzial zugeschrieben, diese Lücken im globalen Schutz von Umweltgütern zu schließen. Die haftungsrechtliche Möglichkeit der Inanspruchnahme privater Verursacher von Umweltschäden soll nicht nur entstandene Schäden derer kompensieren, die durch Umweltbeeinträchtigungen in ihren Rechten verletzt werden. Haftungsrechtliche Klagen verdeutlichen zudem gegenüber der Öffentlichkeit die globale Dimension und die transnationalen Zusammenhänge bei der Verursachung von Umweltschäden und können zur Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Rechts beitragen. Dem Umwelthaftungsrecht soll schließlich auch eine vorbeugende Wirkung zukommen, da es finanzielle Risiken und damit Anreize für Unternehmen schaffen kann, den Eintritt von Umweltschäden zu verhindern.

Das Forschungsprojekt rekonstruiert die Rahmenbedingungen des internationalen Haftungsrechts und bewertet die rechtspolitischen Möglichkeiten, etwa durch die Verbesserung von Klagemöglichkeiten zum Schutz von Umweltgütern und der Durchsetzung von Umweltstandards beizutragen.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Cara-Sophie Scherf

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft
Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach
Prof. Dr. Alexander Proelß
Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Projektwebseite