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Herausforderungen an ein zukunftsfähiges Umweltrecht 2.0 – Verwaltungshandeln und Governance in Zeiten multipler Krisen

Das Projekt untersucht, wie Umweltrecht unter den Bedingungen ökologischer Multikrisen, politischer Polarisierung und wachsender Angriffe auf demokratische Steuerungsmodelle wirksam bleiben kann. Ausgangspunkt ist der Befund, dass die Krise des Umweltrechts nicht primär auf fehlende wissenschaftliche Evidenz oder mangelnde normative Begründungen zurückzuführen ist. Vielmehr geraten zentrale umweltrechtliche Schutz- und Beteiligungsinstrumente – etwa Umweltverträglichkeitsprüfung, Verbandsklage – gerade in dem Moment unter Druck, in dem ihre Schutz- und Legitimationsfunktionen besonders benötigt werden. Unter Leitbegriffen wie „Bürokratieabbau“ und „Planungsbeschleunigung“ werden sie zunehmend als Hemmnisse wirtschaftlicher Dynamik, staatlicher Handlungsfähigkeit oder gesellschaftlicher Zumutbarkeit gerahmt.

Das Vorhaben fragt daher, warum trotz etablierter Diagnosen zu Klima-, Biodiversitäts-, Ressourcen- und Verschmutzungskrisen eher Rollbacks, Blockaden und Legitimitätskrisen als eine Stärkung umweltrechtlicher Schutzregime zu beobachten sind. Umweltrecht wird dabei nicht allein als Instrument ökologischer Steuerung verstanden, sondern als konflikthaftes gesellschaftliches Ordnungsprojekt, dessen faktische Geltung von Faktoren wie Anerkennung, Legitimität und Durchsetzungsfähigkeit abhängt. Damit rückt das Projekt die gesellschaftlichen Bedingungen umweltrechtlicher Steuerung in den Mittelpunkt: Welche Vorwürfe gegen Umweltrecht – etwa Expertokratie, Überregulierung, soziale Ungerechtigkeit, oder technokratische Übergriffigkeit – verweisen auf reale Spannungen, blinde Flecken oder Vermittlungsdefizite umweltrechtlicher Regime? Methodisch verbindet das Projekt rechtswissenschaftliche Analyse mit einer rechtssoziologisch und sozialtheoretisch informierten Perspektive. Sozialwissenschaftliche Krisendiagnosen zu autoritären Rollbacks, Polarisierung, Erosion liberal-demokratischer Konsense und Akzeptanzverlusten ökologischer Regulierung werden in umweltrechtlich anschlussfähige Kategorien übersetzt. Darauf aufbauend identifiziert das Vorhaben „Druckpunkte“ des Umweltrechts, insbesondere im Verwaltungsrecht und in der Verwaltungspraxis: Informations- und Verständigungsdefizite, Legitimationsprobleme, konfligierende Freiheits- und Gerechtigkeitsverständnisse sowie Spannungen zwischen Beschleunigung, Beteiligung, Vorsorge und Effektivität.

Ziel ist eine progressive Rekalibrierung des Umweltrechts, die Schutz- und Steuerungswirkungen nicht gegen, sondern durch Legitimität, Vermittlung, demokratische Einbettung und administrative Praktikabilität stärkt. Entwickelt werden Ansatzpunkte für rechtliche und verwaltungspraktische Arrangements, die ökologische Regulierung auch unter Bedingungen tiefen gesellschaftlichen Dissenses tragfähig machen. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zu einem anthropozän-adäquaten Umweltrecht, das seine normative Ambition mit den realen Bedingungen seiner gesellschaftlichen Anerkennung und administrativen Durchsetzung zusammendenkt.

Eine herauszuarbeitende zentrale Forschungsfrage wird in drei zu beauftragenden Gutachten von Expert*innen aus drei verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Gutachten werden auf einer Tagung vorgestellt und diskutiert.

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Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)