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Gutachten zur Umwelt- und Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen

Die Kernkraftwerk Lingen GmbH hat den Abbau des Kernkraftwerks Lingen (KWL) gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) beantragt. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 des Atomgesetzes ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit umfasst nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der bedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Das Öko-Institut wurde durch die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG am 08.02.2010 mit der Erstellung eines Gutachtens zur Umwelt- und Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeit beauftragt. Die Begutachtung erfolgte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum Abbau des Kernkraftwerks Lingen, erster Genehmigungsschritt.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2013

Projektleitung

Peter Küppers

Projektmitarbeit

Christian Küppers
Mathias Steinhoff

Auftraggeber

TÜV Nord AG