Spenden

Evaluierung der mit der Notfall-VO und RED-III-RL eingeführten Gebiete für den beschleunigten EE-Ausbau hinsichtlich Nebeneffekte auf das Umwelt- und Naturschutzniveau und Beschleunigungswirkung auf Planungs- und Genehmigungsverfahren

Zunehmende energie- und sicherheitspolitische Herausforderungen machen die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (EE) zu einer Priorität der Europäischen Union. Mit der EU-Notfallverordnung (EU-Notfall-VO) sowie der in deutsches Recht überführten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) wurden neue planungs- und genehmigungsrechtliche Instrumente eingeführt, um Verfahren deutlich zu beschleunigen. Im Zentrum stehen dabei sogenannte Beschleunigungs- sowie ergänzend Infrastrukturgebiete .

Ziel dieser Instrumente ist es, den bislang stark genehmigungszentrierten Ansatz durch eine strategische, raumordnerische Steuerung zu ergänzen. Durch die frühzeitige Ausweisung geeigneter Flächen, die Bündelung von Vorhaben sowie die Vorverlagerung und Standardisierung von Umweltprüfungen sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden. Mit der Verlagerung zentraler Prüfungen von der Genehmigungs- auf die Planungsebene gehen jedoch auch potenzielle Auswirkungen auf umwelt- und naturschutzrechtliche Belange einher.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Evaluierung der Wirksamkeit der Instrumente Beschleunigungs- und Infrastrukturgebiete an Bedeutung. Zu untersuchen ist insbesondere:

  • inwieweit diese Gebiete tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen,
  • welche Auswirkungen sie auf Umweltstandards und Naturschutzbelange haben und
  • ob sie die intendierte Koordination und Steuerungswirkung im Raum entfalten.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)