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Ermittlung von Kriterien für hochwertige anderweitige Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen

Das „Vorgänger“-UFOPLAN-Vorhaben „Ermittlung von Kriterien für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Ermittlung von Anforderungen an den Anlagenbestand“ (FKZ 3715 34 3140) befasste sich mit Kriterien für die hochwertige Verwertung für die am häufigsten eingesetzten technischen Verwertungsverfahren für Bioabfälle, der Kompostierung als stofflichem Verwertungsverfahren und der Kombination aus stofflicher und energetischer Verwertung, der Vergärung mit nachgeschalteter Kompostierung der (festen) Gärreste.

Nicht betrachtet wurde dabei zum einen (auftragsgemäß) die Eigenkompostierung und Eigenverwertung. In der Praxis stellt sich gerade für die hiermit behandelten erheblichen Mengen verstärkt die Frage, ob dieser Entsorgungsweg wirklich einen Kreislauf schließt und den Zielen des  Kreislaufwirtschaftsgesetztes entspricht oder nicht mittlerweile zu einer Belastung von Böden und Grundwasser führt. Zumindest sollten verbindliche Randbedingungen vorgegeben werden, wenn die Eigenverwertung von Bioabfall aus privaten Haushalten als Argument für eine Befreiung von der getrennten Erfassung mittels Biotonne benutzt wird. Zum anderen konzentriert sich das o. g. Projekt auf Biogut und Grüngut. Wird der Begriff der Bioabfälle weiter gefasst und auf die in Anhang 1 der BioabfallV benannten organischen Abfälle gesehen, zeigt sich, dass weitere Verfahren entweder bereits großtechnisch eingesetzt werden oder in der Entwicklung sind. Neben energetischen Verwertungswegen sind darunter auch kombinierte Verfahren, so z.B. wenn die über einen Pyrolyse-Schritt erzeugte „Bio-Kohle“ nicht energetisch, sondern stofflich als Bodenverbesserer („Schwarzerde“) eingesetzt wird. Ziel des ausgeschriebenen Projektes ist es, die anderweitigen Verfahren einschließlich der Eigenverwertung zu beschreiben und auf ihre Hochwertigkeit hin zu untersuchen, die in den §§ 6 bis 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes definiert ist. Die Projektergebnisse sollen ferner dazu geeignet sein, eine Liste von hochwertigen Verwertungsverfahren zu erstellen und diese Verwertungsmöglichkeiten möglichst in eine Rangfolge i. S. d. § 8 Abs. 1 Satz 13 KrWG zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, formuliert die Leistungsbeschreibung mehrere Teilziele und Aufgaben.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Günter Dehoust
Ressourcen & Mobilität

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

.lichtl Ethics & Brands GmbH
u.e.c. Berlin GmbH

Projektwebseite