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Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt zur Verringerung der negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen neben ambitionierten Recyclingquoten in § 21 auch auf die Verpflichtung der dualen Systeme, bei der Gestaltung ihrer Beteiligungsentgelte Anreize zu setzen, damit Verpackungen zu einem möglich hohen Prozentsatz recycelt werden können. Bei der Auswahl der Verpackungen, die im Sinne des § 21 mit finanziellen Anreizen bedacht werden sollen, ist hinsichtlich des für die Anreizsetzung relevanten Kriteriums der Recyclingfähigkeit die Praxis der Sortierung und Verwertung (Praxis der SuV) zu berücksichtigen. In der vorliegenden Studie werden zur Einordnung des Begriffs und zur Ermittlung der Praxis der SuV folgende Aufgaben bearbeitet: ► Klärung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Praxis der Sortierung und Verwertung“ sowie der damit verbundenen Rechtsfragen. ► Entwicklung einer Methode zur Ermittlung der „Praxis der Sortierung und Verwertung“ sowie konkreter Arbeitsschritte, inklusive deren detaillierter Darstellung und Begründung. ► Anwendung der zuvor entwickelten Methode zur Ermittlung der aktuellen „Praxis der Sortierung und Verwertung“. ► Darstellung absehbarer Entwicklungen der Branche, der Organisation und Durchführung des Verpackungsrecyclings, inklusive Erfassung und Sortierung sowie ihre Auswirkungen auf die Praxis der Sortierung und Verwertung.

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Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Günter Dehoust
Ressourcen & Mobilität

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

cyclos GmbH
HTP GmbH & Co. KG

Projektwebseite