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Erarbeitung von Vorschlägen für Instrumente zur stärkeren Nutzung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sowie Bearbeitung ausgewählter rechtlicher Fragestellungen in Bezug auf eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

Im ersten Arbeitspaket erfolgt eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten Spektrums der instrumentellen Möglichkeiten, mit denen die Nutzung von erneuerbaren Energien für Zwecke der thermischen Gebäudeversorgung vorangebracht werden soll. Im zweiten Arbeitspaket werden die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser dargestellten Instrumentenoptionen herausgearbeitet. Die Analyse erfolgt strukturiert anhand einer Reihe von Bewertungskriterien. Die Bewertung der Instrumentenoptionen umfasst sowohl funktionale wie auch rechtliche Kriterien. Das dritte Arbeitspaket dient dem Auftrag des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) abzugleichen. Hierzu erfolgt zunächst eine systematische Gegenüberstellung der beiden Regelwerke im Detail. Anschließend werden Übereinstimmungen, Widersprüche und Lücken analysiert und schließlich Lösungsvorschläge zur besseren Ausgestaltung des Nebeneinanders bzw. zur Zusammenführung der beiden Regelwerke entwickelt.

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Projektstatus

Projektende: 2015

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Projektpartner

Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu)
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI)
Prof. Dr. Stefan Klinski
Rechtsanwälte Geiser & von Oppen
Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG)
Profs Cremer und Calliess
Rechtsanwältin van Oppen