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Biodiversitätskriterien in der Beschaffung II – Weiterentwicklung und praxisbezogene Konkretisierung von Biodiversitätskriterien in ausgewählten Produktgruppen der öffentlichen Beschaffung des Bundes

Im Vorläufer-Vorhaben zu diesem wurde untersucht, wie das Schutzgut „Biodiversität“ systematisch im Zuge der Überarbeitung von bestehenden Standards und Umweltkennzeichen und in Anforderungen für die öffentliche Beschaffung definiert und integriert werden kann. Das Öko-Institut e.V. hat zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, der Bodensee-Stiftung und dem Global Nature Fund als ersten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eine wissenschaftliche Grundlage sowie erste Entwürfe für konkrete praxistaugliche Konzepte (in Form von Maßnahmenplänen) zur Berücksichtigung von Biodiversität in der Beschaffung des Bundes erarbeitet. Die-se liegen nun für verschiedene Produktgruppen vor, u.a. für Lebensmittel/Catering und Papierpro-dukte. Sie beschreiben Aktivitäten und Prozesse, die eine Integration biodiversitätsfördernder An-forderungen in

• Leistungsverzeichnisse öffentlicher Ausschreibungen,

• Ausführungs- und Lieferbedingungen der öffentlichen Verwaltung und

• produktbezogene Umweltkennzeichnungssysteme

bis 2020 anvisieren.

So begründet und enthält der vorliegende Entwurf des Maßnahmenplans Papierprodukte bei-spielsweise die Empfehlung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) vorzubereiten, die die Auftragsvergabe der Bundesverwaltung für ausschließlich ressourcenschonend und nachhaltig erzeugte Papierprodukte regelt. Die dezidierte Ausarbeitung dieser AVV ist eines der Ziele dieses Vorhabens. Grundsätzlich ist es notwendig, die Ergebnisse des Vorläufer-Vorhabens weiter zu entwickeln und dabei identifizierte offene Fragestellungen zu beantworten, um das oben genannte Ziel (das Beschaffungs- und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich bis 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards) zu erreichen.

Um die Beschaffung von biodiversitätsfreundlichen „Papierprodukten“ und „Lebensmitteln/Cate¬ring“ in der Vergabepraxis des Bundes zu etablieren, ist ein zentrales Ziel des Forschungsvorhabens, einen Entwurf für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) in der jeweiligen Produktgruppe bzw. dem Dienstleistungsbereich zu erarbeiten. Verwaltungsvorschriften können erlassen werden, um eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden (in diesem Fall die Beschaffungsstellen des Bunds gem. Art. 86 Satz 1 GG) zu gewährleisten. Durch solche ermessenslenkende AVVs wird eine einheitliche Ermessensausübung der jeweiligen Beschaffungsstellen vorgegeben. Die AVVs wenden sich somit unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, und haben nur mittelbare Anwendung gegenüber den bietenden Unternehmen (im Sinne eines Anspruchs auf Gleich-behandlung).

Zusammenfassend dienen das in diesem Angebot beschriebene Vorgehen und das Vorhaben ins-gesamt der Erreichung folgender Ziele:

• der Erarbeitung von praxistauglichen und vergaberechtlich umsetzbaren Konzepten für die Pro-duktgruppen „Papierprodukte“ und „Lebensmittel / Catering“ zur Berücksichtigung von Biodiver-sität in der Beschaffung des Bundes unter Einbezug der Ergebnisse des genannten Vorläufer-Vorhabens,

• der Entwicklung zweier produktgruppenbezogener Entwürfe für allgemeine Verwaltungsvor-schriften (AVV) für die Produktgruppen „Papier“ und „Lebensmittel / Catering“ und

• der Durchführung von vier fiktiven Beschaffungsverfahren unter Zugrundelegung der erarbeite-ten AVV im Hinblick auf sämtliche vergaberechtlichen Anforderungen, um deren Praxistauglich-keit zu überprüfen.

 

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Projektmitarbeit

Britta Stratmann

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Projektpartner

Dageförde Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)