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Begutachtung der FFH- und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren zur kombinierten Nutzung des Transportbehälterlagers Ahaus auch zur Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe gemäß § 7 Abs.1 StrlSchV

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Nutzung eines Teils des Transportbehälterlagers Ahaus zur Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ist eine Prüfung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit durchzuführen. Das Öko-Institut begutachtet im Auftrag der Bezirksregierung Münster – der zuständigen Behörde für das Genehmigungsverfahren – die Umwelt- sowie Flora-, Fauna-, Habitat–Verträglichkeit des Vorhabens. Die Begutachtung umfasst die vom Betrieb des Zwischenlagers ausgehenden radiologischen und nicht radiologischen Wirkungen.

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Projektstatus

Projektende: 2020

Projektleitung

Christian Küppers

Projektmitarbeit

Peter Küppers

Auftraggeber

Bezirksregierung Münster