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IFA Berlin: 8 Empfehlungen für eine lange Lebensdauer von elektronischen Produkten

  • Siddharth Prakash
    Senior Researcher / Gruppenleiter Zirkuläres Wirtschaften & Globale Wertschöpfungsketten Produkte & Stoffströme
  • Prof. Dr. Tobias Brönneke
    Leiter des vunk

Reparaturen langfristig ermöglichen

Produkte länger zu nutzen, entlastet Umwelt und Klima. Das Öko-Institut hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim acht Punkte für eine nachhaltige Produktpolitik erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, die Lebensdauer für Elektro- und Elektronikprodukte zu verlängern.

Reparaturanforderungen der Ökodesign-Richtlinie stärken

Grundsätzlich begrüßen die Expertinnen und Experten die neuen Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie für eine längere Lebensdauer, insbesondere was die Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Ersatzteilen und den Zugang zur Reparatur- und Wartungsinformation betrifft. Bislang gelten diese Anforderungen jedoch nur für fünf Produktgruppen.

„Wir fordern, dass die neuen Reparaturanforderungen für alle Elektronik- und Elektroprodukte gelten“, sagt Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut. „Zudem sollten alle Ersatzteile mindestens zehn Jahre bereitgehalten werden.“

Auch die Lieferzeiten von 15 Arbeitstagen für die Ersatzteile sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu lang und sollte auf fünf Arbeitstage verringert werden. „Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass in der Praxis mehr repariert wird“, betont Prakash, „so können Rohstoffe besser geschützt werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcenschutzziele erreicht“.

Unabhängiges Reparatur-Register einführen

Zusätzlich sollten alle europäischen Mitgliedstaaten ein unabhängiges Register für „fachlich kompetente Reparateure“ entwickeln. Bislang ist vorgesehen, dass die Hersteller eigene Register mit von ihnen autorisierten Fachbetrieben führen, solange der jeweilige Mitgliedstaat kein entsprechendes Register geschaffen hat.

Öko-Institut und vunk fordern deshalb, dass auch Deutschland ein solches Register einrichtet. So soll gewährleistet werden, dass andere kompetente Akteure, wie etwa Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit entsprechenden Kompetenzen, sich eintragen können. „Kleine und mittelständische Reparaturbetriebe und -initiativen dürfen bei der Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturinformationen nicht benachteiligt werden“, fordert Friedhelm Kei­mey­er, stellvertretender Leiter des Institutsbereich Umweltrecht & Governance.

Weitere Bausteine für eine lange Lebensdauer

Die weiteren Empfehlungen von Öko-Institut und vunk zielen darauf ab, die Rechte von Käuferinnen und Käufern von Elektro- und Elektronikprodukten zu stärken. Dafür müsse das bestehende Zivilrecht weiterentwickelt und auf Langlebigkeit ausgelegt werden.

„Damit die Verbraucher die längere oder kürzere Lebensdauer der Produkte bei ihrer Kaufentscheidung mitberücksichtigen können, muss eine Mindestlebensdauerkennzeichnung verbindlich eingeführt werden. Auch sollte die Verjährung der Käuferrechte deutlich verlängert werden“, betont Prof. Dr. Tobias Brönneke, Leiter des Zentrums für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) an der Hochschule Pforzheim.

Weiter gehöre dazu, das Verbandsklagerecht der Umweltverbände bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz zu erweitern und die Beweislastumkehr bei Mängeln zu verlängern, so die Autorinnen und Autoren.

Die Empfehlungen entstanden im Rahmen des Forschungsprojekts „Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente“ im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Kernempfehlungen „Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente“ des Öko-Instituts