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Mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Klimaschutzinvestitionen

Anpassungen der Rahmenbedingungen im Kapitalmarkt- und Investmentrecht sowie dem Bilanz- und Steuerrecht sind erforderlich, um die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz zu fördern und zu beschleunigen.

Rechtssicherheit und Transparenz für Klimaschutzinvestitionen

Anpassungen der Rahmenbedingungen im Kapitalmarkt- und Investmentrecht sowie dem Bilanz- und Steuerrecht sind erforderlich, um die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz zu fördern und zu beschleunigen. Wurden in Paris Ende des vergangen Jahres die Grundlagen für den globalen Klimaschutz gelegt, wird die Finanzierung von Klimaschutzprojekten ein wesentlicher Erfolgsbaustein sein. Eine aktuelle Studie von Öko-Institut, Ecologic Institut, der BCC Business Communications Consulting GmbH und Vertretern der Wissenschaft (Technische Universität Darmstadt, Frankfurt University of Applied Sciences) beschreibt nun Maßnahmen, die dazu beitragen können, Rechtssicherheit und Anreize für Klimaschutzinvestitionen zu schaffen. Dazu gehören unter anderem ein einheitliches Klimaschutzreporting, Änderungen des Versicherungsaufsichtsrechts zugunsten von ökologischen Anlageformen, Änderungen im Steuerrecht und nicht zuletzt die Frage, wie erfolgreiches Nachhaltigkeitsengagement über Corporate Social Responsibility (CSR)-Maßnahmen etwa bei der Vergütung von Unternehmensvorständen berücksichtigt wird.

Klimaschutzinvestitionen für zukunftsfähige Unternehmensbilanzen

Nach Schätzungen des Weltklimarates (IPCC) müssen weltweit jährlich rund 400 Milliarden Euro investiert werden, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2010 rund 37 Milliarden Euro für die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie für sonstige Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben. Der überwiegende Anteil der Investitionen wird nach Einschätzung von Experten aus dem privaten Kapitelmarkt erfolgen – dafür braucht dieser jedoch Rechtssicherheit und Transparenz, damit die Geschäftsmodelle zukunftsfähig sein können.

„Investitionen in CO2-intensive Technologien lohnen sich nicht mehr. Sie stellen vielmehr ein Risiko dar, das Rating-Agenturen schon heute negativ verbuchen“, sagt Andreas Hermann, Projektleiter und Umweltrechtsexperte am Öko-Institut. „Für Investitionen in die Zukunft braucht es Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen, um die Sicherheit für nachhaltige, langfristige Kapitalanlagen zu erhöhen und Finanzmittel in klimaschützende Unternehmen zu lenken.“

Reform des Einkommenssteuerrechts: Absetzbarkeit von Klimaschutzinvestitionen

Der alte Paragraph 7d des Einkommenssteuergesetzes, der am 1.1.2015 abgeschafft wurde, hat in der Vergangenheit erfolgreich für Investitionen im Bereich Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Lärmvermeidung gesorgt. Diese Regelung könnte zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen mit Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regelung wieder eingeführt werden. Im Bereich der Einkommensteuer können Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden geschaffen werden, indem z.B. entsprechende Investitionen abgesetzt werden können.

Klimaschutzreporting: Transparenz für den Unternehmenserfolg

Eine wichtige Maßnahme für ein Plus an Klimaschutzinvestitionen, so die Expertinnen und Experten, sei ein einheitliches Klimaschutzreporting anhand aussagekräftiger Kennzahlen und auf Basis einheitlicher Ratingstandards. Heute nutzen Ratingagenturen, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen messen, unterschiedliche Standards für die Nachhaltigkeitsbewertung. Diese sind nicht miteinander vergleichbar und lassen damit keine übergreifenden Aussagen über die Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen zu. Zudem dürfen die Unternehmen in ihrer Berichterstattung über die soziale und ökologische Nachhaltigkeit auch Informationen außer Acht lassen, wenn es ihrer Geschäftslage ernsthaft schaden würde (sogenannte „Safe Harbour Regelung“ in der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur CSR-Berichterstattung).

Einheitliche Ratingstandards hingegen, wie sie etwa die Global Initiative for Sustainability Ratings (GISR) anregt, tragen zu einer Vergleichbarkeit und damit auch zu mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen bei. Die Forscherinnen und Forscher empfehlen daher, dass Ratingagenturen und Unternehmen nach diesen Standards bewertet werden. Die deutsche Bundesregierung könnte die Akteure dabei unterstützen, sich bei der GISR einzubringen.

Vorstandsvergütung am CSR-Erfolg messen

Eine weitere Idee der Forschergruppe: den Erfolg der unternehmensinternen Corporate Social Responsibility (CSR) bei der Vorstandsvergütung berücksichtigen. Bis auf wenige börsennotierte Unternehmen findet die Umsetzung von Maßnahmen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in den Vorstandsgehältern von Aktiengesellschaften bislang keine Berücksichtigung. Dies sollte sich ändern, damit im Sinne eines win-win-Gedankens die gesellschaftlichen und unternehmerischen Interessen an Klima- und Umweltschutzerfolgen Früchte tragen.

Weitere Informationen:

Langfassung der Studie „Rahmen für Klimaschutzinvestitionen – Hemmnisse und Maßnahmen“ von Öko-Institut, Ecologic Institut, BCC Business Communications Consulting GmbH und Vertretern der Wissenschaft (Technische Universität Darmstadt, Frankfurt University of Applied Sciences)

Kurzstudie „Bewertung der Wahlmöglichkeiten in der Richtlinie 2014/95/EU bei der Umsetzung des verpflichtenden CSR-Reporting in deutsches Recht“

Kurzstudie „Erhöhte Absetzbarkeit von Klimaschutzinvestitionen – den alten § 7d EStG neu fassen?“

 

Ansprechpartner Öko-Institut:

Andreas Hermann, LL.M. 
Senior Researcher im Institutsbereich 
Umweltrecht & Governance 
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-158
E-Mail: a.hermann@oeko.de

Ansprechpartner Ecologic Institut:

Dr. Nils Meyer-Ohlendorf
Head of Global Policy Program
Ecologic Institut
Telefon: +49 30 86880-117
E-Mail: nils.meyer-ohlendorf@ecologic.eu

Ansprechpartnerin Technische Universität Darmstadt:

Prof. Dr. Janine Wendt 
Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht 
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 
Technische Universität Darmstadt
Telefon: +49 6151 16-24574
E-Mail: wendt@jus.tu-darmstadt.de

Ansprechpartner Frankfurt University of Applied Sciences:

Prof. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M. 
Institut für Vertragsgestaltung und Konfliktlösung
Frankfurt University of Applied Sciences
Telefon: +49 69 1533-3876
E-Mail: wendt@fb3.fra-uas.de

Ansprechpartner BCC GmbH:

Mathias Pianowski
Leiter Nachhaltigkeit und Innovation
BCC Business Communications Consulting GmbH
Telefon: +49 69 9002888-10
E-Mail: pianowski@bcc-ffm.de