Lücken im Umweltrecht
Christiane Weihe
Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme, kurz ADS, prägen, welche Konsumangebote wir sehen, wie produziert wird, Warenströme gelenkt oder Felder bewässert werden. Das sorgt nicht nur für eine Beschleunigung und höhere Wirksamkeit solcher Prozesse, sondern – auf Basis von Künstlicher Intelligenz – absehbar auch für eine zunehmende Automatisierung. Die Frage, welche Funktionen und Ziele solche Systeme implementieren, kann positive wie negative – jedenfalls aber absehbar beachtliche Umwelteffekte haben. „Das Umweltrecht wird dem aber noch nicht gerecht. Es sollte daher angepasst werden, um dieser Entwicklung zu begegnen“, sagt Dr. Peter Gailhofer, Forschungskoordinator Ethik und Governance der Digitalisierung am Öko-Institut.
Im Projekt „Umweltrechtliches Regulierungskonzept für algorithmenbasierte Entscheidungssysteme“ für das Umweltbundesamt zeigt Gailhofer mit mehreren Projektpartner*innen, wie das gelingen kann. „Wir haben ein Bewertungsraster entwickelt, das umweltrechtliche Ziele und Instrumente mit den Funktionsweisen algorithmischer Systeme vergleicht – so werden die Lücken im Rechtssystem sichtbar und können geschlossen werden.“ Das Projektteam empfiehlt ein lern- und anpassungsfähiges Regulierungssystem, das Entwicklungsspielräume lässt. „Es braucht aus umweltrechtlicher Sicht keine übergeordnete Regulierung, sondern möglichst eine auf die neuen Technologien ausgerichtete Ergänzung der bestehenden Fachgesetze.“ Beispielsweise schlagen die Wissenschaftler*innen vor, eine Daten-Governance-Regelung für umweltrechtliche Gesetze in Erwägung zu ziehen. „Es sollte sichergestellt sein, dass bei der Auswahl und Aufbereitung von Trainings-, Test- und Validierungsdaten in umweltrechtlich relevanten Systemen auch die Umweltrisiken und -entlastungspotenziale berücksichtigt werden, die beim Einsatz der Systeme entstehen.“