Ausgabe: Juni 2018, Wissen und Wissenschaft – Fakten zu Alternativen statt alternative Fakten
Arbeit / Rückblick
Umweltschutz wahrt Menschenrechte!
Ergebnisse des Spendenprojekts 2016

Mit Blick auf Umweltschutz und Menschenrechte gelten in vielen Staaten deutlich niedrigere rechtliche Vorgaben als hierzulande. Wie wirkt sich das Handeln deutscher Unternehmen dort aus? Im Spendenprojekt 2016 „Umweltschutz wahrt Menschenrechte! Deutsche Unternehmen in der globalen Verantwortung“ hat das Öko-Institut Vorschläge erarbeitet, wie der Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessert werden kann. „Wir haben für drei Fallbeispiele, den Kupferbergbau in Peru, die Abwrackung von Schiffen in Bangladesch sowie den Vertrieb von Pestiziden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, Probleme und rechtliche Lücken identifiziert und Anforderungen an Politik und Wirtschaft entwickelt“, sagt Dr. Nele Kampffmeyer vom Öko-Institut, „dies umfasst mit Blick auf Pestizide unter anderem ein Exportverbot für Produkte, die in Europa wegen Gesundheits- oder Umweltrisiken verboten sind.“ Das Working Paper zum Spendenprojekt schlägt aber auch branchenübergreifende Maßnahmen vor – so etwa die Einführung von rechtlich verbindlichen Sorgfaltspflichten, wie sie in der französischen Gesetzgebung vorhanden sind.
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