Ausgabe: September 2021, Ökologisch, gemeinsam und gerecht – Transformation sozial gestalten


Arbeit / Rückblick

Einverstanden mit Klimaschutzvorschriften

Mein Quartier soll autofrei werden – wo soll ich denn dann parken? Ich soll jetzt mit erneuerbaren Energien heizen – aber sind die so zuverlässig wie mein alter Ölkessel? Ordnungsrechtliche Maßnahmen – also Gebote, Standards oder Verbote – stoßen oft auf Widerstand, zumal wenn sie den Alltag der Menschen betreffen. „Aber nur mit Informationen, Appellen und Kaufprämien für grüne Technologien können wir ambitionierte Klima- und Umweltschutzziele nicht erreichen“, sagt Dirk Arne Heyen vom Öko-Institut. „Und im Vergleich zum – ebenfalls sinnvollen – CO2-Preis können sich einkommensstarke Haushalte bei ordnungsrechtlichen Vorgaben den angestrebten Veränderungen nicht einfach durch ihren größeren Geldbeutel entziehen.“

Wie also kann es gelingen, mehr Akzeptanz für ordnungsrechtliche Maßnahmen beim Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen? Mit dieser Frage hat sich das Öko-Institut im eigenfinanzierten Projekt „Gesellschaftliche Akzeptanz konsumbezogenen Ordnungsrechts“ befasst. Für die Analyse haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler internationale Literatur zu Akzeptanzfaktoren umweltpolitischer Maßnahmen ausgewertet und zwei Vertiefungsstudien zu autoreduzierten Quartieren und Vorschriften zu Heizungstechnologien durchgeführt.

„Soll etwa ein autofreies Quartier geschaffen werden, sollten Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen werden“, sagt Ruth Blanck, „es kann sinnvoll sein, dieses erst mal für einige Monate oder ein Jahr auszuprobieren – oft steigt die Akzeptanz, wenn die Vorteile erlebbar werden.“ Wichtig sei auch, dass die Menschen den neu geschaffenen Platz nach ihren Bedürfnissen mitgestalten können und dass Ausnahme- und Härtefallregelungen, etwa für Ladenbelieferungen oder mobilitätseingeschränkte Personen sowie alternative Angebote etwa im öffentlichen Verkehr geschaffen werden.

„Mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zur Einschränkung fossiler Energien beim Heizen ist es wichtig, sie durch eine ausreichende finanzielle Förderung zu unterstützen“, so Dr. Sibylle Braungardt, „sinnvoll ist darüber hinaus, die Einführung mit Informationsmaßnahmen zu begleiten und die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie das Handwerk einzubinden.“

Weitere Informationen zum Artikel
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen am Öko-Institut
Dirk Arne Heyen
Umweltrecht & Governance
Büro Berlin
Tel.: +49 30 405085-356
E-Mail schreiben
Dr. Sibylle Braungardt
Energie & Klimaschutz
Geschäftsstelle Freiburg
Tel.: +49 761 45295-294
E-Mail schreiben
Ruth Blanck
Ressourcen & Mobilität
Büro Berlin
Tel.: +49 30 405085-305
E-Mail schreiben

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