Ausgabe: März 2019, Der Wald: Biodiversität und Klimaschutz
Arbeit / Rückblick
Woher kommt der Strom?
Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung
Herkunftsnachweise (HKN) zeigen, wo und wie erneuerbarer Strom produziert wurde, so will es die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. In der EU-Binnenmarkt-Richtlinie sind zudem Regelungen zur Stromkennzeichnung formuliert. „Stromversorger können HKN nutzen, um die entsprechenden Informationen zur Stromherkunft zu dokumentieren und im Rahmen der Stromkennzeichnung ihren Endkunden gegenüber auszuweisen.“, sagt Dominik Seebach vom Öko-Institut. „Es wurde bereits mehrfach angeregt, die europäischen Vorgaben zu HKN und zur Stromkennzeichnung weiterzuentwickeln.“
Im Projekt „Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine EU-weite Vereinheitlichung oder Harmonisierung der Systeme der Herkunftsnachweise sowie der Stromkennzeichnung“ hat sich das Öko-Institut nun gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin diesem Thema gewidmet. „Wir haben im Zuge des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Überarbeitung der entsprechenden Regelungen das Umweltbundesamt und das Bundeswirtschaftsministerium beraten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung erstellt“, sagt Projektleiter Seebach. Für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde nun unter anderem verabschiedet, dass in den EU-Ländern zukünftig nicht nur für Strom, sondern für alle Energiearten Herkunftsnachweissysteme entwickelt werden müssen.
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