Ausgabe: Dezember 2020, Besser am Boden bleiben? – Luftverkehr und Klimaschutz
Im Fokus
Porträt: Prof. Dr. Eckhard Pache (Uni Würzburg)

Es geht. Und zwar schon seit mindestens 15 Jahren. So lange ist es her, dass Prof. Dr. Eckhard Pache analysierte, ob es rechtlich möglich ist, auf innerdeutschen Flügen eine Kerosinsteuer einzuführen. „Das ist unproblematisch, erfasst aber natürlich nur einen kleinen Anteil der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs“, sagt er. Auch auf internationalen Flügen ist eine Kerosinsteuer aus Sicht des Juraprofessors durchaus möglich. „Als Gegenargument wird immer das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von 1944 vorgeschoben“, sagt er. „Aber dieses sieht nur vor, dass Kerosin, das sich bereits im Flugzeug befindet, nicht besteuert werden darf. Es gibt keine zwingende Regelung für Flugbenzin, das neu getankt wird, soweit dies nicht in bilateralen Luftverkehrsabkommen vereinbart ist.“
Der Verzicht auf eine Kerosinbesteuerung führe zudem zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsmittel. „Der Wunsch, das Fliegen nicht zu teuer zu machen, war nach dem Krieg nachvollziehbar, weil Völkerverständigung immens wichtig war“, sagt Prof. Pache, „mit Blick auf die Klimaschädlichkeit des Fliegens ist das heute aber kaum noch vertretbar.“ Die derzeit sinnvollste und am einfachsten durchsetzbare Option für Europa seien zunächst bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten. „Aber natürlich brauchen wir auch eine internationale Lösung.“
Prof. Dr. Eckhard Pache
Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Juristische Fakultät
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Domerschulstrasse 16
97070 Würzburg
Tel.: +49 931 318 23 09
pache--at--jura.uni-wuerzburg.de
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/pache/startseite/
Prof. Dr. Eckhard Pache lehrt an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, wo er seit Anfang 2002 den Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht innehat. Er promovierte über den „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften“ im Jahr 1993, seine Habilitation erhielt er 2000 für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht. Seine aktuellen Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem im nationalen Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht, im internationalen Wirtschaftsrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Prof. Dr. Eckhard Pache ist unter anderem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht sowie des Arbeitskreises Europäische Integration.
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