Wie Kommunen eine sozial gerechte Wärmewende gestalten können
© plainpicture/Uwe Umstätter
Die Umstellung auf klimaneutrale Heizsysteme, energetische Sanierungen und neue gesetzliche Anforderungen dürfen nicht dazu führen, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen überfordert werden oder Wohnraum verloren geht. Ein Blick auf Projekte und Maßnahmen aus verschiedenen Kommunen zeigt, wie vielfältig die Handlungsmöglichkeiten sind – und wie sozialer Ausgleich gelingen kann.
1. Energieberatung niedrigschwellig zugänglich machen
Einer der wirkungsvollsten Hebel ist die kostenfreie oder stark vergünstigte Energieberatung für Haushalte mit wenig Einkommen. Viele Städte setzen dabei auf Programme wie den Stromsparcheck oder den Heizungscheck in Kooperation mit der Caritas oder mit Energieagenturen oder Verbraucherzentralen. Solche Angebote werden in mehreren Kommunen erfolgreich genutzt, unter anderem in Frankfurt, Berlin oder Hamburg. Die Wirksamkeit ist belegt: Beratene Haushalte sparen spürbar Energiekosten, ohne selbst investieren zu müssen.
Besonders sinnvoll sind Modelle, die geringinvestive Maßnahmen direkt mitliefern etwa LEDs, smarte Thermostate oder kleine Effizienzhelfer. Beim Stromsparcheck der Caritas ist dies der Fall. Einige Städte verteilen solche Hilfsmittel im Rahmen eines Gutscheinsystems für berechtigte Haushalte, zum Beispiel die Bundesstadt Bonn.
2. Soziale Sanierungsförderung: Wer wenig hat, braucht mehr Unterstützung
Viele Kommunen haben eigene Programme für die Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Diese Programme sollten sie mit sozialen Kriterien verknüpfen, um Ungleichheiten abzufedern. Die Bandbreite an Möglichkeiten reicht von der Festlegung von Einkommensgrenzen bei selbstnutzenden Gebäudeeigentümer*innen, der Förderung nicht-gewinnorientierter Eigentümer (zum Beispiel Genossenschaften), der Förderung der Sanierung von Sozialwohnungen, und der Einführung einer Preis- und /oder Belegungsbindung oder einer Mietobergrenze im Gegenzug für eine Förderung.
Die Beispiele zeigen: Sozial gerechte Wärmewende heißt, Fördermittel dorthin zu lenken, wo sie am meisten gebraucht werden – und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sanierungen nicht zu höherer Wohnungsnot führen.
3. Klimabonus in den Kosten der Unterkunft: Energiesparanreize für alle
Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen erhalten neben den Regelleistungen auch „angemessene“ Kosten der Unterkunft (KdU). Die Angemessenheit der KdU wird bestimmt nach dem örtlichen Mietniveau und der Anzahl der Personen im Haushalt. Heizkosten werden, sofern sie „im Rahmen“ sind, dabei vollständig übernommen. Für sozial orientierte Vermietende besteht damit kein Sanierungsanreiz, da sie höhere Heizkosten in unsanierten Gebäuden weiterreichen können, jedoch Erhöhungen der Kaltmiete nach Sanierung zu Zahlungs-problemen bei Mietenden mit Leistungsbezug führen können, wenn die Kosten nicht übernommen werden.
Außerdem besteht für Mietende kein Anreiz, Wärme zu sparen, da Heizkosten vollständig übernommen werden. Deshalb sollten Miet- und Heizkosten gemeinsam betrachtet werden. Bei gutem energetischem Zustand wird die Angemessenheitsgrenze für die Miete erhöht, ein „Klimabonus“ wird angerechnet. In der Folge können auch Leistungsempfänger*innen in energetisch sanierten Gebäuden leben, sozial orientierte Vermietende können sanieren.
Einige Städte – unter anderem Berlin, Duisburg und Solingen – wenden einen Klimabonus in den Kosten der Unterkunft (KdU) in unterschiedlicher Ausgestaltung bereits an.
4. Balkonsolar, Quartiersansätze und nachbarschaftliche Lösungen
Auch kleinteilige Maßnahmen können große Wirkung entfalten. So fördern einzelne Kommunen Balkonkraftwerke, häufig mit sozialen Boni: Mannheim zahlte bis zu 80 Prozent Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen; die Bundesstadt Bonn fördert sogar bis zu 90 Prozent. In Bonn werden außerdem smarte Thermostate an Mietende verteilt.
Darüber hinaus können Kommunen auf quartiersbezogene Ansätze setzen: Dort, wo besonders viele einkommensschwache Haushalte leben, werden Sanierungen priorisiert, Sanierungsmanager eingesetzt oder One-Stop-Shops für niedrigschwellige Beratung aufgebaut.
Nicht zuletzt bieten manche Städte Unterstützung beim Wohnungstausch oder der „Wohnsuffizienz“. Wer die größere Wohnung nicht mehr braucht, bekommt Hilfe bei der Suche nach einer kleineren und kann oft sogar die Nettokaltmiete pro Quadratmeter mitnehmen – ein Ansatz, der sowohl sozial als auch ökologisch wirkt.
Fazit: Wärmewende gelingt nur mit sozialer Perspektive
Kommunen stehen beim Klimaschutz an vorderster Front – und sie verfügen über weitreichende Gestaltungsspielräume. Die Beispiele aus verschiedenen Städten zeigen eindrucksvoll: Sozial gerechte Wärmewende ist kein abstraktes Konzept, sondern gelebte Praxis. Mit gezielter Beratung, sozial ausgerichteten Förderprogrammen und quartiersbezogenen Maßnahmen können Städte sicherstellen, dass niemand auf dem Weg zur Klimaneutralität zurückgelassen wird.
Tanja Kenkmann ist Senior Researcher und Projektleiterin im Bereich Energie & Klimaschutz am Standort Freiburg. Seit 2011 beschäftigt sie sich in vielen Projekten mit kommunalen Klimaschutzstrategien und Maßnahmen insbesondere im Gebäudebereich, sowie mit der Frage, mit welchen Instrumenten soziale Aspekte des Klimaschutzes besser adressiert werden können.
Weitere Informationen:
Stadt Bonn – Maßnahmen für eine sozial-gerechte Wärmeplanung