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Deutschlands Antwort auf das Dilemma zwischen Vermietenden und Mietenden

Wer bezahlt die CO2-Kosten?

Während Europa sich auf den Start von ETS 2 vorbereitet, dem Emissionshandel für den Straßenverkehr und Gebäude, stehen politische Entscheidungsträger*innen auf dem gesamten Kontinent vor einer schwierigen Frage: Wie kann die Bepreisung von Kohlenstoff sozial gerecht gestaltet werden – insbesondere für diejenigen, die wenig Einfluss auf ihren Energieverbrauch haben?
Mensch tippt auf einem Taschenrechner

Deutschland hat einen Weg eingeschlagen, der sich direkt mit dieser Herausforderung befasst: das seit Januar 2023 geltende CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) verpflichtet Vermietende, die CO₂-Kosten mit ihren Mietenden zu teilen.

Das Dilemma zwischen Vermietenden und Mietenden

Wenn ein CO₂-Preis die Heizkosten erhöht, müssen Mieter*innen in der Regel mit höheren Energiekosten rechnen. Sie haben jedoch wenig Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes. Vermieter*innen hingegen entscheiden, ob sie in Dämmung, neue Fenster oder Heizsysteme investieren, profitieren aber nicht direkt von den gesunkenen Energiekosten. Die deutsche Regelung zur CO₂-Kostenaufteilung hilft, dieses Problem zu lösen, indem sie die finanzielle Verantwortung für die CO₂-Kosten an die Energieeffizienz des Gebäudes knüpft.

Im Rahmen der nationalen CO₂-Bepreisung für Brennstoffe (Brennstoffemissionshandelsgesetz oder BEHG) müssen Lieferanten von Heizöl, Gas und anderen fossilen Brennstoffen Emissionszertifikate kaufen. Diese Kosten werden über die Brennstoffpreise an die Endverbraucher*innen weitergegeben. Vor 2023 konnten Vermietende diese Kosten einfach über die Heizkostenabrechnung an die Mietenden weitergeben. Dadurch haben Mieter*innen auch für Emissionen gezahlt, auf die sie keinen Einfluss hatten.

Das CO2-Kostenbeteiligungsgesetz ändert dies, indem es die Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufteilt. Die Folge: die Kostenaufteilung wird gerechter und Vermietende werden dazu angeregt, ineffiziente Gebäude zu modernisieren.

So funktioniert das Gesetz: Die Kostenbeteiligung hängt von der Gebäudeeffizienz ab

Das Gesetz legt ein zehnstufiges Modell für Wohngebäude fest, das auf ihren spezifischen CO₂-Emissionen in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr basiert (siehe Abbildung).

  • In hocheffizienten Gebäuden zahlen die Mieter*innen 100 Prozent der CO₂-Kosten.
  • In mäßig effizienten Gebäuden werden die Kosten etwa 50:50 geteilt.
  • In sehr ineffizienten Gebäuden tragen die Vermieter*innen bis zu 95 Prozent der Kosten.

Dieser abgestufte Ansatz verbindet die finanzielle Verantwortung direkt mit der Gebäudeeffizienz: Je höher die Emissionen, desto höher der Anteil des Vermietenden. Ziel ist es, einen konkreten Anreiz für Renovierungen und die Dekarbonisierung zu schaffen.

Für Nichtwohngebäude wie Büros oder Gewerbeflächen gilt vorübergehend eine 50:50-Aufteilung, bis detailliertere Benchmarks verfügbar sind.

Graphic about CO2 Cost Splitting

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz legt ein zehnstufiges Modell für Wohngebäude fest.

Umsetzung in der Praxis: Aufbau auf verbrauchsabhängigen Abrechnungen

Die CO₂-Kostenverteilung ist direkt mit der bestehenden Heizkostenabrechnung verbunden – was in Deutschland seit langem Standard ist und mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) im Einklang steht.

In der Praxis funktioniert dies in vier einfachen Schritten:

  1. Die Energieversorger geben die CO₂-Emissionen pro Energieeinheit auf ihren Rechnungen an.
  2. Abrechnungsdienstleister oder Vermietende führen diese Informationen mit den Verbrauchsdaten des Gebäudes zusammen.
  3. Die Emissionsintensität des Gebäudes bestimmt dann, welche Kostenverteilungskategorie gilt.
  4. Die Anteile von Vermieter*innen und Mieter*innen werden transparent auf der jährlichen Heizkostenabrechnung ausgewiesen und direkt in die Standardabrechnungsverfahren integriert.

Durch die Einbettung der CO₂-Kostenverteilung in die bestehende verbrauchsabhängige Einzel- und Abrechnungsinfrastruktur kann das System mit nur geringem zusätzlichem Aufwand im Tagesgeschäft implementiert werden.

Von der Theorie zur Praxis – funktioniert es?

Das Öko-Institut unterstützt die Bundesregierung fachlich bei der ersten Evaluierung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, deren Ergebnisse für Dezember 2025 erwartet werden. Wir werden hier darüber berichten, sobald die Ergebnisse veröffentlicht sind – bleiben Sie dran für einen Folgebeitrag.

Dr. Sibylle Braungardt aus dem Bereich Energie & Klimaschutz des Öko-Instituts in Freiburg beschäftigt sich in ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der Wärmewende.

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