Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Öko-Institut ist bemüht, seine Website www.oeko.de barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, Informationen und Funktionen für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen – nutzbar zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.oeko.de einschließlich der zugehörigen Unterseiten und eingebundenen Inhalte.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website www.oeko.de ist das zentrale Online-Informations- und Kommunikationsangebot des Öko-Instituts. Sie stellt wissenschaftliche Analysen, Projekte, Publikationen, Nachrichten, Blogbeiträge und Veranstaltungsinformationen öffentlich bereit. Nutzer*innen können Inhalte zu Forschungs- und Politikfeldern lesen und recherchieren, Publikationen (z. B. Studien, Policy-Briefs, Factsheets) aufrufen und herunterladen, über Navigations- und Suchfunktionen Themen, Projekte und Personen finden sowie über Kontaktseiten und Formulare mit dem Institut in Verbindung treten. Die Nutzung ist ohne Registrierung möglich und erfolgt über gängige Webbrowser auf Desktop- und Mobilgeräten. Barrierefreiheit betrifft hier insbesondere die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit der Inhalte, Navigation und Kontaktfunktionen.
Beschreibung der geltenden gesetzlichen Anforderungen
Soweit www.oeko.de in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, gelten die Anforderungen des BFSG in der jeweils geltenden Fassung. Das BFSG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) um und verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher*innen seit dem 28.06.2025 zur Barrierefreiheit. Die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus der nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassenen Rechtsverordnung. Technisch orientieren sich diese Anforderungen an der europäischen Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Bewertungsmethode / Grundlage der Einschätzung
Die Einschätzung zur Barrierefreiheit basiert auf einer BITV-Selbstbewertung (Selbstprüfung) der Website. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 11.11. bis 26.11.2025 durchgeführt und orientierte sich an den Prüfschritten der BITV 2.0 bzw. WCAG 2.2 (Level AA). Die Ergebnisse dieser Selbstbewertung werden als Grundlage für die folgende Einordnung des Barrierefreiheitsstatus und für die Priorisierung von Verbesserungsmaßnahmen genutzt.
Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt bzw. begründete Ausnahmen
www.oeko.de ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.2 (Level AA) vereinbar. In der BITV-Selbstbewertung wurden insbesondere folgende Barrieren festgestellt:
- Auf der Kontaktseite wird ein CAPTCHA-Bild ohne ausreichende Textalternative eingesetzt. Das kann die Nutzung für Screenreader-Nutzer*innen erschweren. Teilweise fehlen Alternativtexte für Abbildungen, diese sind nicht durchgängig barrierefrei ausgezeichnet.
- Korrekte Sprachangaben / Verständlichkeit: Einzelne englischsprachige Publikationen oder Inhalte sind nicht konsequent mit korrekten Sprachangaben ausgezeichnet bzw. werden in deutscher Sprachumgebung ausgegeben. Dadurch können Vorlese- und Übersetzungstools beeinträchtigt werden.
Das Öko-Institut arbeitet daran, diese Barrieren abzubauen. Geplante Maßnahmen sind insbesondere die Ergänzung aussagekräftiger Alternativtexte bzw. die Umstellung auf barriereärmere CAPTCHA-Lösungen sowie die systematische Auszeichnung von Inhaltssprachen in redaktionellen Workflows und Publikationen. Neue Inhalte sollen nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt werden; für ältere Bestandsdokumente erfolgt eine schrittweise Verbesserung nach Priorität und Nutzungshäufigkeit.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf www.oeko.de aufgefallen? Bitte melden sie uns diese:
Öko-Institut e.V.
Markus Werz
Merzhauserstr. 173
79100 Freiburg
E-Mail: barrierefreiheit@oeko.de
Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welcher Seite (URL) das Problem auftritt und welche Funktion betroffen ist. Wir prüfen ihren Hinweis und melden uns zeitnah zurück.
Verbraucherinformationen nach Artikel 246 EGBGB
Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sind in der jeweils geltenden Gesetzesfassung abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG053203360
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Marktüberwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Magdeburg.
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 22. Januar 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft sowie bei wesentlichen Änderungen des Webauftritts aktualisiert. Die Ergebnisse künftiger (Selbst- oder Fremd-)Prüfungen werden in die Aktualisierung dieser Erklärung einbezogen.