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Endlagerung: Gutachten zur BGE-Methodik

Unter welchem Teil Deutschlands wird das Endlager errichtet?

Unter welchem Teil Deutschlands wird das Endlager errichtet?

Einerseits möchte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens keine zu großen Flächen aus dem Auswahlverfahren ausschließen, weil die Datengrundlage so früh im Verfahren noch gering ist. Andererseits berührt dieses „konservative Handeln“ die Sicherheit durch geringe Abstände zu möglichen Gefahrenquellen. „Daher sind Möglichkeiten für Reflexionen und Rücksprünge im Sinne eines lernenden und selbsthinterfragenden Verfahrens in der Zukunft von besonderer Bedeutung“, sagt Dr. Saleem Chaudry, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit.

Kursorisch geprüft

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts haben die von der BGE veröffentlichten Methodensteckbriefe im Auftrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. kursorisch geprüft und ein Kurzgutachten angefertigt.

Bei der Durchsicht der Methodensteckbriefe konnten die Expertinnen und Experten bei einigen Themen Ergänzungs- oder Weiterentwicklungsbedarf feststellen und Hinweise zur zukünftigen Berücksichtigung geben. Weiter weisen sie darauf hin, welche Inhalte im Zwischenbericht Teilgebiete gezielt betrachtet werden sollten.

Dünne Datenlage

Die BGE hat Anwendungsmethoden zu den Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aus den Paragrafen 22 bis 24 im Standortauswahlgesetz (StandAG) entwickelt. Am 28. September 2020 veröffentlicht die BGE ihre ersten Ergebnisse in einem Zwischenbericht, der mögliche Teilgebiete enthält. „Dass die Datengrundlage in dem ersten Schritt sehr dünn ist, war abzusehen“, sagt Dr. Saleem Chaudry. Denn diese lieferten die Landesämter und Bundesbehörden. „Und der Untergrund in Deutschland ist nur an den Stellen gründlicher erforscht, in denen Rohstoffe vermutet wurden“, erklärt Chaudry. Diese Daten sind ursprünglich nicht für die Suche nach einem Endlagerstandort erhoben worden, sondern es sind Informationen aus Kohlebergwerken, Erdölbohrungen oder Forschungsarbeiten.

Kurzgutachten zur Umsetzung der Kriterien nach den §§ 22-24 StandAG in Methoden zur Kriterienanwendung durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH