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Europäisches Umweltrecht: Wege zur besseren Umsetzung in Deutschland

Komplexes Umweltrecht erfordert notwendige Schwerpunkte

Personalmangel, Koordinationsprobleme der Behörden, unklare Rechtsvorschriften: Europaweit ähneln sich die Gründe, warum das europäische Umweltrecht in den Mitgliedstaaten nur unbefriedigend umgesetzt wird. Insbesondere vorbeugende Maßnahmen, die Verstöße gegen das Umweltrecht verhindern sollen, kommen durch fehlende Kapazitäten für Aufklärungsarbeiten häufig zu kurz. Das ist auch in Deutschland zu spüren. Unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bundesländer erschweren ebenfalls den Vollzug des Umweltrechts.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes haben das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer und das Öko-Institut analysiert, wie die Umsetzung von EU-Umweltrecht in Deutschland verbessert werden kann. Mit dem Fokus auf die Bereiche Immissionsschutzrecht, Abfallverbringung, Wasser- und Naturschutzrecht hat das Expertenteam anschließend deutschlandweit Fachleute befragt, wie sie die aktuelle Situation einschätzen und mögliche Lösungen bewerten.

Einheitliche Vollzugsregelungen für das EU-Umweltrecht

Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens war die Überlegung der EU-Kommission, einen Rechtsakt zu erlassen, der für über 40 Richtlinien und Verordnungen einheitliche Standards, insbesondere bei der Durchführung von Umweltinspektionen, festlegt. Hinter diesen Überlegungen steht eine Diskussion, die auf europäischer Ebene unter dem Schlagwort „Compliance Assurance“ geführt wird. Damit ist die Sicherstellung der Befolgung von Umweltrecht durch eine Reihe von Aktivitäten gemeint. Unterschiedliche Maßnahmen sollten stärker miteinander verzahnt und behördeninterne und -übergreifende Kooperationen ausgebaut werden. Das Ziel: Umweltrechtliche Verpflichtungen gewährleisten und Umweltvergehen und Umweltstraftaten sanktionieren.

„Aufgrund immer komplexerer Sachverhalte wird auch das Umweltrecht komplexer“, beschreibt Friedhelm Keimeyer, Experte für Europäisches Umweltrecht am Öko-Institut, die Herausforderung für alle Akteure. „Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Umweltverwaltung personell zu stärken. Die Aufgabe besteht zudem darin, die richtigen Schwerpunkte zu setzen und Doppelregulierungen auf verschiedenen politischen Ebenen zu vermeiden. Diesbezüglich bietet sich entweder eine Konzentration des Vollzugswissens bei den oberen oder obersten Landesbehörden an oder eine Verstärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit der unteren Behörden, die zu einer Bündelung von Fachkompetenzen führt.“

So haben sich die befragten Fachleute auch gegen einen gesetzesübergreifenden Rechtsakt zum Vollzug ausgesprochen, da er keine Verbesserung für die deutschen Behörden bringen würde. Letztlich wenden alle Beteiligten bereits eine Vielzahl der Elemente des Compliance-Assurance-Ansatzes an. Allerdings werden ihre Bemühungen durch fehlende personelle oder finanzielle Kapazitäten, unzureichende Umweltinformationen oder fehlende Unterstützungsmaterialien eingeschränkt. Daher wünschen sich die meisten Befragten vor allem nicht-rechtliche Unterstützungsmaßnahmen von der EU, die ihnen bei einer Umsetzung bestehenden Rechts helfen könnten.

Komplexe Rechtslage braucht unterstützende Maßnahmen

In vier tiefergehenden Dialogveranstaltungen haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigt, dass das Problemempfinden und die Suche nach Lösungen abhängig vom eigenen Umweltbereich und Aufgabengebiet sind. Außerdem gebe es bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht viele behörden- und umweltbereichsübergreifende Koordinationsprobleme, für die es passende Lösungen braucht. Etwa durch anwenderfreundliche Wissensdatenbanken, interaktive Online-Fortbildungen mit Vernetzungsmöglichkeiten über alle Bundesländer hinweg, gemeinsame Inspektionstätigkeiten verschiedener Behörden oder aber eine optimierte Zusammenarbeit mit der Justiz.

Um die Umsetzung des EU-Umweltrechts zu verbessern, empfiehlt Dr. Christian Bauer vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung auch den Blick über die Landesgrenzen: „Der Austausch zwischen den Bundesländern und den EU-Mitgliedstaaten muss verstärkt werden, wie er etwa bereits im Netzwerk europäischer Vollzugsbehörden (IMPEL) angeboten wird. Dies ermöglicht eine staatenübergreifende Übernahme von erfolgreichen Lösungsansätzen, die dann national und auf der EU-Ebene umgesetzt werden können.“

<link publikationen p-details dialog-mit-expertinnen-und-experten-zum-eu-rechtsakt-fuer-umweltinspektionen-austausch-ueber-moeglich>Bericht „Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen – Austausch über mögliche Veränderungen im Vollzug des EU-Umweltrechts“ von Öko-Institut und Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung auf der Seite des Umweltbundesamts

Weitergehende Informationen auf der Seite der EU-Kommission zu Environmental Compliance Assurance