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Auf dem Prüfstand: zweite Fluglärmschutzverordnung

Die in den letzten Jahren gestiegene Nachfrage im Luftverkehr rückt das Thema Fluglärm und die gesetzlichen Schutzanforderungen wieder stärker in den Mittelpunkt. Die zweite Fluglärmschutzverordnung legt seit 2009 Schallschutzanforderungen für Neubauten fest und regelt die Erstattung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Gebäudebestand (z. B. schalldämmende Fenster). Das Öko-Institut analysiert derzeit im Auftrag des Umweltbundesamts gemeinsam mit dem Büro GeräuscheRechner aus Hildesheim und der Anwaltskanzlei Fridrich Bannasch & Partner aus Freiburg sowohl die Regelungsmechanismen und die Effektivität der Verordnung als auch deren Umsetzungspraxis.

„Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Schwachstellen in der Verordnung selbst aufzudecken und Anregungen für eine bessere Umsetzung zu geben. Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen sollen dadurch noch besser vor den Folgen von Fluglärm geschützt werden, erklärt Falk Schulze vom Öko-Institut.

Zunächst wird eine Bestandsaufnahme des Status quo vorgenommen. Anschließend überprüfen die Experten, ob die Regelungen ausreichend sind und ob sie effektiv umgesetzt werden. Hier werden unter anderem Organisation und Ablauf der Erstattungsverfahren an ausgewählten Flughafenstandorten analysiert, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Abschließend werden die Experten schließlich rechtliche und praktische Handlungsempfehlungen entwickeln.

AnsprechpartnerIn am Öko-Institut:

Falk Schulze
Stellvertretender Leiter des Institutsbereichs
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Tel.: +49 6151 8191-105
f.schulze@oeko.de 

Silvia Schütte
Senior Researcher
Institutsbereich Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Tel.: +49 6151 8191-134
s.schuette@oeko.de

Weitere Informationen (auf externen Websites)

Website „GeräuscheRechner“