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Wie wirkt die Novelle der besonderen Ausgleichsregelung?

Eine erste Kurzanalyse bestätigt die Prognosen, dass Menge und Auswirkungen der Befreiungen von der EEG-Umlage im Vergleich zum Vorjahr annäherend konstant bleiben.

Eine erste Kurzanalyse bestätigt die Prognosen, dass Menge und Auswirkungen der Befreiungen von der EEG-Umlage im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant bleiben.

Die Privilegierungstatbestände der Industrie im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind im Rahmen der EEG-Novelle 2014 neu geregelt worden. Mit Datum vom 16.4.2015 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 veröffentlicht. Das Öko-Institut hat das Hintergrundpapier des BAFA im Auftrag von Agora Energiewende einer ersten Kurzanalyse unterzogen. Diese trifft Aussagen zur Anzahl der privilegierten Unternehmen, zur privilegierten Strommenge, zur Ausweitung der Privilegierung auf kleine Schienenbahnen und auf den Anteil der Befreiungen an der Gesamtumlage.

Kurzanalyse der Hintergrundinformation zur besonderen Ausgleichsregelung

Ansprechpartnerin am Öko-Institut:

Verena Graichen
Senior Researcher im Institutsbereich
Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon: +49 30 405085-370
E-Mail: v.graichen@oeko.de

 

 

 

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